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Baden-Württembergische Bank - SB-ServiceCenter

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Claus-peter Schaffhauser

, 31.05.2021 golocal

„Kann man auch weniger als 1 Stern geben?

Einer Eingebung und einer Email folgend, wollte ich eine kostenlose Visa-Payback-Karte beantragen. - Jeder macht halt mal einen Fehler. - Wie konnte ich auch die Folgen ahnen?!

Mein Antrag wurde jedenfalls angenommen. Bei bester Bonität konnte es ja auch gar nicht anders sein.

Als Anhang der Antragsannahme waren zwei "harmlose" PDF-Dateien, die ich doch bitte ausdrucken und unterschrieben zurück senden sollte.

Also habe ich meinen guten, alten HP-Drucker angeworfen. Der druckte und druckte und druckte.
14 Seiten. Zum lesen braucht man ein Vergrößerungsglas. Hatte ich jetzt versehentlich einen Millionenkredit beantragt? Nein. Nur eine kostenlose Payback-Karte.

Ich hätte mir natürlich einen Rechtsanwalt nehmen können, das hätte aber 250 EUR Beratungsgebühr gekostet. Für eine kostenlose Einkaufskarte dann doch zu viel.

Meine Oma hat immer gesagt, wer viel klein gedruckten Text schickt, der will betrügen. Und meine Oma hat meistens recht. Mit Kundenorientierung und Transparenz hatte das Ganze jedenfalls nichts zu tun. - Das Porto für den Rückversand hätte ich auch noch tragen sollen.

Ich war sauer. Ich habe also meinem Ärger Luft gemacht und per Email der BW-Bank mitgeteilt, dass ich nunmehr doch keine Visa-Payback-Karte der BW-Bank haben will.

Dabei hätte man es ja beruhen lassen können. Aber nein, die Banker und Bankerinnen sind schlechte Verlierer und Verliererinnen. - Sie teilten mir mit, dass mein Antrag abgelehnt wurde.

Das wollte ich wiederum nicht akzeptieren, da solche Geschichten ja immer bei der Schufa eingetragen werden und dann kann ich morgen nur noch gegen Vorkasse bei OTTO bestellen. Ich habe also freundlich gebeten, den Sachverhalt richtig zu stellen.

Antwort: Keine.

Vielleicht nehme ich mir jetzt einen Anwalt, denn Recht muss Recht bleiben.

Nachtrag 1:
Habe heute mit einem Mitarbeiter der BW-Bank telefoniert. Alles gut, meinte er, mein Antrag sei storniert worden. - Warum sie mit Textbausteinen arbeiten, konnte er mir auch nicht beantworten und warum man auch mal zu einem falschen Textbaustein greift, wollte er auch nicht kommentieren. - Er würde sich jedenfalls darum kümmern, dass ich eine entsprechende Berichtigung erhalte. Dass der Neukunde für den Versand der Vertragsunterlagen zahlen muss, wusste er nicht, er sei halt auch nur "ein kleines Licht" (im strahlenden Tempel des Gottes Mammon). - Also warte ich jetzt auf die Berichtigung. P.S. Nein, ich habe andere Hobbys und bewerbe mich nicht jeden Tag um irgendwelche Payback-Kreditkarten. Und ja, die EU treibt uns mit ihrer Bürokratie noch alle in den Wahnsinn.

P.P.S.
Ich bin ja ein ganz, ganz Lieber und habe 30 Tage gewartet, ob denn da noch irgendeine Berichtigung kommt. Da kam aber leider nichts. Wahrscheinlich verbreitet der Vorgesetzte von dem "kleinen Licht" auch nicht wahnsinnig mehr an Lux. Sei's drum. Ich hab sie jetzt nochmals an ihr Versprechen der Korrektur erinnert und ihnen Zeit bis zum Ende des Monats gegeben. dann muss ich mich doch mal mit meinem Rechtsanwalt unterhalten
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Aktualisiert am 12.09.2025

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