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TK-Amtsgericht

Eintrag gefunden unter: Gerichte Schwarzenbek
Möllner Str. 20
21493 Schwarzenbek
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Stefan E.

, 05.03.2018 Yelp

„Ein typisches Kleinstadtgericht, wie man es in so ziemlich jedem Amtsgerichtsstandort in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen findet, ...mehr

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traurigerpapa

, 14.08.2014 golocal

„Trotz angeblicher Reform des Sorgerechtes vom 19.05.2013 musste ich seit dem nun schon die 2. Ablehnung meines Antrages auf gemeinsame Sorge um meine Tochter seit dem 20.5.2013 hinnehmen.
Schon meine Beweisangebote und die Anregung des Verfahrensbeistandes meiner Tochter auf Einholung eines Sachverständigen Gutachten im 1. Verfahren seit dem, blieben unberücksichtigt und Richterin M. entschied über die Ablehnung nach Gutsherrenart.
Diesmal hat der Verfahrensbeistand meiner Tochter von sich aus, explizit aus Gründen der Kindeswohlgefährdung, Antrag auf Einholung eines Sachverständigen Gutachten ins Verfahren eingebracht.
Die Antragsgegnervertreterin B.B. aus Mölln (auf die profitable Zusammenarbeit zw. B. B. und dem Gericht wurde hier auch schon hingewiesen) verweigerte für die Antragsgegnerin die Teilnahme an einem Sachverständigengutachten.
Die Richterin M. ließ im Termin weder mich, noch die Kindesmutter zu Worte kommen sondern sagte sofort, sie beschließt im schriftlichen Weg.
Beschlussergebnis: Ablehnung meines 2. Antrages auf gemeinsame Sorge an meiner Tochter seit dem 19.03.2013.
Das an diesem Gericht geltendes Recht durch die Justiz, bzw. deren Vertreter gebrochen wird, hatte ja schon ein Vorredner kritisiert.
Hoffentlich kümmert sich bald mal die Staatsanwaltschaft und das Justizministerium um dieses Gericht und seine Richter.
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Sven Viersen

, 01.06.2014 golocal

„Liebe Leser, auch ich erlebe das pure Chaos an diesem Amtsgericht im Familienverfahren:
Zum Aktenzeichen 21 F.... versendet Frau D. im Auftrag der Richterin M., am 14.05.2014
2 Terminmitteilungen:

1.)
„Ist Termin zur Anhörung der Kindeseltern und zur mündlichen Verhandlung in der Kindschaftssache anberaumt auf:
Montag, 23. Juni 2014; Uhrzeit 14:00 Uhr; Raum 136
Das persönliche Erscheinen der Kindeseltern wird angeordnet“

2.)
„ist Termin zur Anhörung des Kindes auf:
23.06.2014; Uhrzeit 14:00 Uhr; Raum 136
Bestimmt.
Zu diesem Termin müssen Sie (gemeint sind die Kindesltern) nicht erscheinen.“

Muss da noch EIN Wort über die Kompetenz der Beamten, vom Sachbearbeiter bis zum Richter und Direktor dieses Amtsgerichtes verloren werden?
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Isabellavanessa

, 22.05.2014 golocal

„Ich hatte auch vor dem Amtsgericht Schwarzenbek einen Rechtsstreit. Auch meine zuständige Richterin war die Frau M..
Wg. Frau M. saß ich plötzlich alleine, ohne meine Anwältin im Verhandlungstermin.
Die Richterin hatte es einfach vergessen, meiner Anwältin die Terminsladung zu senden, und so war ich in der Verhandlung ohne rechtliche Vertretung.
Als ich sagte, ohne meine Anwältin sehe ich mich nicht im Stande die Verhandlung alleine durchzustehen, immerhin war ich Antragsgegnerin, behaupte die Richterin einfach, das macht nichts, es besteht sowieso keine Anwaltspflicht und sie eröffnete die Verhandlung.
Auch das Schreiben meiner Anwältin, 2 Wochen vor dem Verhandlungstermin, hatte sie versäumt, an die andere Partei zu senden, so dass diese gar nicht meinen Standpunkt kannten.
Die andere Partei wusste nicht mal, dass ich mich eigentlich durch meine Anwältin vertreten lassen wollte, weil auch die Legitimation meiner Anwältin nicht an die andere Seite versandt wurde.
Ich frage mich, wofür die Bediensteten und Richter am Amtsgericht Schwarzenbek überhaupt bezahlt werden und warum sie für solche Leistung auch noch Anspruch auf Rente bis zum Tod haben?
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Sabino Rükert

, 08.05.2014 golocal

„Amtsgericht Schwarzenbek – 2 clevere Anwältinnen sorgen
für sprunghaften Anstieg der Richterplanstellen!

alleine in den letzten zwei Jahren, hat sich am Amtsgericht Schwarzenbek die Anzahl der Familienrichter verdoppelt!

Zwei clevere Familienanwältinnen, B. B. Aus Mölln und J. H. Aus Schwarzenbek sind Vereinsvorstände des Vereins "Hilfe für Frauen in Not e.V.", in Schwarzenbek. Genau unter dem Klientel von ohnehin, schwer vom Schicksal getroffenen, meist bedürftigen Frauen, finden Sie Ihre potentielle Mandantschaft!

Doch keineswegs scheint ihr Interesse dem Lösen von Konflikten der hilfesuchenden Frauen oder gar dem Wohle möglicher, beteiligter Kinder, zu gelten.
Sowohl das Vorstandsmitglied B. B. aus Mölln als auch ein ehemaliges Vorstandsmitglied dieses Vereins, Frau G. D.-K. aus Aumühle, bezeichnen sich als Mediatorinnen.
G. D.-K. wurde nach dem Ausstieg aus dem Vorstand prompt als Verfahrensbeistand für Kinder an das Amtsgericht Schwarzenbek berufen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Konflikte, zwischen Frauen die sich an den Verein wandten und als Mandantin vermittelt werden konnten, und deren Ex Partner, werden so lange wie möglich geschürt.
Statt auf eine Lösung, wird offenbar auf möglichst viele, Profit bringende, Verfahren gehofft.
Das Amtsgericht Schwarzenbek hilft und profitiert fleißig mit, am Leid der Verfahrensbeteiligten.
Die beiden Familienanwältinnen und Frau G. D.-K. sichern so manchem Richter seine Planstelle.

„Bevor die Anwaltskammer der Juristin J.H
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Sabino R.

, 08.05.2014 Yelp

„Amtsgericht Schwarzenbek - 2 clevere Anwältinnen sorgen
für sprunghaften Anstieg der Richterplanstellen!

alleine in den letzten zwei ...mehr

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Thorsten Wernersen

, 14.04.2014 golocal

„Vor dem Amtsgericht Schwarzenbek musste ich als treusorgender und liebender Vater einer unehelichen, 4-jährigen Tochter, außerordentlich kurioses erleben.
Im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens, bei dem gesetzlich Anwaltspflicht besteht, stellte die Kindesmutter gegen mich einen Antrag, auf den ich mich mit Anwaltszwang verteidigen sollte.

Da ich selbst Hartz IV Empfänger bin, wollte ich Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen um überhaupt einen Anwalt zur Verteidigung bezahlen zu können.

Kurioserweise entsagte mir jedoch das Gericht den Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, trotz Vorlage meines Hartz IV Bescheides, damit ich nicht in der Lage bin, mich in dem Verfahren, zu dem Anwaltspflicht besteht, durch einen Anwalt verteidigen lassen zu können.
Somit wurde aus finanziellen Gründen, weswegen ich mir selbst keinen eigenen Anwalt leisten kann, verhindert, dass ich mich gegen den Antrag wehren kann.

In meinen Augen ist dies eine vorsätzliche Vorverurteilung durch das Gericht, indem das Gericht bereits versucht durch Verwehrung der, mir durch die Grundrechte zustehenden Verteidigungsmöglichkeit, mir als Antragsgegner die Möglichkeit der Verteidigung zu nehmen, um den Antrag der Antragstellerin gegen meine Interessen als Kindesvater durchzusetzen.
Auch der Name, der für mich zuständigen Richterin am Amtsgericht Schwarzenbek, beginnt, wie der Name der Richterin meiner Vorredner mit M.. Vermutlich handelt es sich um die gleiche Richterin.
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Thorsten W.

, 14.04.2014 Yelp

„Vor dem Amtsgericht Schwarzenbek musste ich als treusorgender und liebender Vater einer unehelichen, 4-jährigen Tochter, außerordentlich ...mehr

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Vater_hh

, 20.02.2014 golocal

„In einem Sorgerechtsverfahren habe ich als Vater beim Amtsgericht Schwarzenbek erleben müssen, wie die, für mich zuständige Richterin M. wohl sogar die Presse belogen hat. Laut Schilderung des nachfolgenden Presseartikels
http://www.bergedorfer-zeitung.de/printarchiv/reinbek/article58813/Schluss-mit-Scheidungsstreit-ums-Kind.html
würde diese Richterin M. sehr behutsam und mit einem großen Stab an Beratern und unter Einholung anderer Meinungen, lösungsorientiert Sorgerechtsverfahren abwickeln. Wikipedia beschreibt das Cochemer Modell, von dem diese Richterin M. behauptet, es anzuwenden, wie folgt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Cochemer_Modell
ich freute mich auf ein faires Sorgerechtsverfahren hinsichtlich der Sorge um meine Tochter. Ich war sehr erstaunt, im ersten und letzten Termin dann zu hören, dass die Richterin sich selbst für weise genug hält, keinerlei fremde Meinungen oder Gutachten einholen zu müssen und nach ihrer Aktenlage beschließen würde. Im Beschluss kam dann auch tatsächlich heraus, dass der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht entgegen dem Rat des Verfahrenspflegers und entgegen dem Rat des Jugendamtes ein Gutachten einzuholen, nach Gutsherren Art von dieser richterin M. abgebügelt/abgelehnt wurde. Ganz offensichtlich verfährt Richterin M., ganz im Gegensatz zu ihren blumigen Ausführungen vor der Presse, der sie blank ins Gesicht gelogen hat.
Über Kontakte einer Väterorganisation erfuhr ich, dass sie nicht nur in meinem Verfahren so gehandelt hat. Lügen schei
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champagner5

, 30.12.2013 golocal

„Trotz hinreichend Urteile des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesgerichtshofes, der neuen Sorgerechtsreform vom 19.05.2013 für Väter unehelicher Kinder, verweigerten bisher 3 Richter das Amtsgerichtes Schwarzenbek die mir als Vater zustehenden Rechte.
Der erste Richter, Dr. H., verbündete sich mit einer Parteiverräterin (AZ: B 100/10 S.-H. Anwaltskammer) als Antragsgegnervertreterin um mir meine Rechte als Vater zu versagen.
Derselbe Richter schloss einen Vergleich nachdem die KM und der KV sich monatlich Berichte über den Werdegang des Kindes schreiben sollen.
Auf meinen anschließenden Antrag, nachdem die Berichte der KM, nichts sagend und unwahr waren, beschloss dieser Richter in der Antragsablehnung „Die Kindesmutter schuldet einen Bericht. Diese Schuld wird auch durch einen inhaltlich falschen Bericht erfüllt.“ Inzwischen entscheidet dieser Richter am OLG Schleswig über Bankenrecht.
Die 2. Richterin, Frau S., beschloss meine zwei Anträge gleich im schriftlichen Wege ablehnend ohne Gegenseite oder Verfahrensbeistand oder Jugendamt oder mich dazu anzuhören, weder schriftlich noch in einem Termin.
Die 3. Richterin, Frau M., berief zwar auf meinen Sorgerechtsantrag auf der Grundlage der neuen Sorgerechtsreform, einen Anhörungstermin ein, beschloss aber anschließend, gegen den Rat von Jugendamt u. Verfahrenspfleger nach Gutsherren Art und ohne Einholung einer Sachverständigen Meinung, rechtswidrig gegen den Antrag des Kindsvaters. . Diese Richterin M. hat in dem anschließenden Verfahren 21 F 523/13 sogar Verfahrensakten manipuliert um dem Kindesvater nicht entstandene Kosten zur Abschreckung aufzudrücken.
In einem früheren Sorgerechtsverfahren 10 UF 171/11 Hat der OLG-Richter L. in seinem Beschluss eine selbst frei erfundene Lüge, „die Kindesmutter hätte den Kindesvater wg. Stalkings angezeigt“, als Unterstellung einer Straftat zur Ablehnung des Antrages als Begründung aufgeführt. Diese Unterstellung wurde sowohl von Antragsgegner als auch Antragsteller bis heute bestritten und verneint.
Aber wer diesen Artikel kennt, wundert gar nichts mehr:
http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz
Wenn das Gesetz keine Spielräume lässt, dem Kindesvater seine Rechte zu verweigern, wird das Gesetz eben gebrochen.
Das Amtsgericht Schwarzenbek ist m. E. Benchmark in dieser Disziplin.
Das Kind hat bei der Kindesmutter unter derer alleinigen Sorge inzwischen nachgewiesene Schäden genommen. Ein kinderfeindlicheres Gericht ist kaum vorstellbar.
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