„Hier wurden Kaufverträge über Grundstücke abgeschlossen, die selbst einem unerfahrenen Juristen aufgefallen wären, dass etwas nicht stimmt. Die Grund…stücke wurden an den ERWERBER übertragen, obwohl ein Verkaufsverbot im Grundbuch eingetragen war. Der Notar hat es nicht mal zu Kenntnis genommen. Der Gesellschaft ist ein Schaden von mehr als 700.000 EURO entstanden, das interessiert allerdings nicht. Die Notarkammer sieht keinen Handlungsbedarf. Die betroffene Gesellschaft ist nun in Insolvenz.”
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Sie kennen das sicher, es gibt Situationen im Leben, die sowohl persönlich als auch rechtlich bedeutsam sind. Etwa, wenn man sich zum Kauf einer Immobilie entschließt, eine Gesellschaft gründen möchte, Nachfolgeregelungen für den Tod treffen muss oder einen Ehevertrag schließen will. Solche Rechtsgeschäfte haben eine große Tragweite für alle Beteiligten und sollten vorher ausreichend abgeklärt werden. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz dafür die Mitwirkung eines Notars vor. Herr Dr. Bernhard Gschoßmann beratet und informiert Sie kompetent bei Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe, Partnerschaft und Familie, Erbe, Schenkungen, Vorsorgevollmacht und helfen durch Mediation bei Streitvermeidung und Schlichtung.
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