Arbeitsgericht
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Willkommen auf der Webseite des Arbeitsgerichts Regensburg in Südbayern. Das Arbeitsgericht Regensburg ist als Gericht erster Instanz zuständig für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts umfasst die Bezirke Regensburg, Kelheim sowie die Amtsgerichtsbezirke Landau an der Isar und Landshut, welche der Aussenkammer Landshut zugeordnet werden. Ebenfalls dem Arbeitsgericht Regensburg angegliedert sind die beiden Gerichtstage Neumarkt in der Oberpfalz und Straubing. Die Rechtsantragstelle sowie die Amtstage des Gerichts nehmen Klagen und Anträge zur Niederschrift entgegen und erteilen telefonisch oder vor Ort Auskünfte über den Inhalt von Gesetzen und Tarifverträgen, sofern diese für die Klagevorbereitung benötigt werden