„Niemals zu empfehlen, unfreundliche inkompetente Hausverwaltung. Vest handelt nicht im Sinne der Eigentümer, Angebotseinholungen bei dringendem Baus…chaden wurde trotz mehrfacher Anmahnung ignoriert, sehr enttäuschend, Nebenkostenabrechnung wurde viel zu spät, erst im Dezember des Folgejahres, angefertigt. Das Hobby des Geschäftsführers ist es diverse Wohnungseigentümer verklagen zu wollen und danach die Verwaltung fristlos zu kündigen bzw. das Mandat nieder zu legen! Fazit: Diese Hausverwaltung niemals nehmen! Schlechter geht es nicht!”
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„Hausverwaltung Beier ist schon 12 Jahre für uns tätig. Ich verstehe die negativen Bewertungen überhaupt nicht.Die meisten negativen Bewertungen komm…en bestimmt von Eigentümer,die nicht im Hause wohnen und nur vermietet haben.Aber das Leben spielt sich hier im Hause ab,Tag für Tag.Ich persöhnlich kann mich als Eigentümer,der in der eigenen Wohnung lebt,überhaupt nicht beschweren. Wenn was anliegt hat er ein offenes Ohr für alles und es wird erledigt. Durch Corona dauert manches ein wenig länger.Und unsere Eigentümerversammlungen laufen normal ab,wenn man sich an die Protokolle hält. F.K.”
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„Warnung vor dieser Hausverwaltung aufgrund mehrerer nachweisbarer Vorkommnisse Zusendung unvollständiger Jahresabrechnungen - statt auf Anforde…rung vollständige Jahresabrechnungen zur Verfügung zu stellen, wurden Kinder- und Hausmärchen von Jakob und Wilhelm Grimm und zwar 101 Seiten übermittelt. Weigerung, Guthaben zu erstatten - stattdessen willkürliche unabgesprochene und nicht nachvollziehbare Umbuchungen Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung in die Geschäftsräume der Hausverwaltung, die sich 15 km von der Wohnanlage entfernt in einer anderen Stadt befinden, obwohl auf OLG Köln hingewiesen wurde, wonach dies nicht zumutbar ist. Ignorierung von Anträgen zur Aufnahme in die Tagesordnung und Ignorierung eines Schreibens eines von mir beauftragten Rechtsanwaltes, stattdessen Bezeichnung der Anträge als Schmankerl und Weiterleitung mit dieser Bezeichnung an die übrigen Wohnungseigentümer Anfechtungsklage wurde eingereicht”
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„Die Hausverwaltung Vest (Herr Beier) tritt immer als absoluter Rechthaber auf, lässt keine anderen Meinungen gelten und kommt seinen Pflichten sehr sc…hlecht nach. Außerdem werden von im für alle Möglichkeiten und Unmöglichkeiten besondere Verwaltergebühren berechnet. Die Abrechnungen sind auch sehr unübersichtlich oder sollte ich sagen undurchsichtig. Er ist frech und unverschämt in seinen Handlungen.”
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„Herr Beier kommt sich bei Eigentümerversammlungen vor als sei er Chef der Eigentümergemeinschaft, er ändert die Tagesordnung nach seinen eigenen Vorst…ellungen. Herr Beier ist unfreundlich anmaßend und unverschämt, er versteht sich wohl nicht als Dienstleister und vergisst, dass er die Interessen der Eigentümer zu vertreten hat. Die an ihn übertragenen Aufgaben werden über Monate verschleppt.”
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„Wohnungseigentumsverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muß Neutralität wahren
Der Wohnungseigentumsverwalter einer Wohnungseigentümergem…einschaft vertritt die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft und somit aller Wohnungseigentümer. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muß der Wohnungseigentumsverwalter neutral sein. Diese Pflicht hat ihre Grundlage im Verwaltervertrag (Kammergericht Berlin, Beschluß vom 07.03.2001, Az.: 24 W 6265/00). Leider kommt es immer wieder dazu, daß der Geschäftsführer der Vest Hausverwaltung namens Rainer Beier dieser Pflicht nicht nachkommt. Wenn ein Wohnungseigentumsverwalter parteiisch ist, wird er seiner Pflicht zur Neutralität nicht gerecht. Hierunter leiden die Wohnungseigentümer, die ungerecht behandelt werden. Hält sich der Wohnungseigentumsverwalter Rainer Beier nicht an seine Neutralitätspflicht, stellt dies in der Regel einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages dar. Bei der Beurteilung, ob eine Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vorliegt, können ältere Urteile herangezogen werden. Beispielsweise hat das Landgericht Hamburg (Az.: 318 S 48/18) geurteilt, daß ein solcher Grund vorliegt, wenn sich ein Wohnungseigentumsverwalter auf die Seite von Teilen der Wohnungseigentümer stellt, mit bestimmten Wohnungseigentümern zerstritten ist oder die Kommunikation mit bestimmten Wohnungseigentümern verweigert. Außerdem ist es einem Wohnungseigentumsverwalter untersagt, Rechtsstreitigkeiten zu provozieren. Ich mußte mir seit Jahren rechtswidrige Handlungen der Person namens Rainer Beier gefallen lassen und nun muß das Amtsgericht Herne-Wanne über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung entscheiden.”
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