„Zu den Aufgaben des Amtgerichtes gehört auch die Berufung von Schiedsleuten für die Schiedsstellen, man könnte sie auch Streitschlichter nennen. Das v…on ihr durchgeführte Schiedsverfahren wird manchen Verfahren vor Klageerhebung vorgeschaltet um für einen Sachverhalt eine Möglichkeit abzuklopfen oder einzuräumen außergerichtlich und trotzdem rechtsverbindlich eine Klageerhebung vor Gericht abzuwenden. Die Schiedsleute werden von Gerichten berufen und haben i. d. R keine juristische Ausbildung, sie entscheiden eigenverantwortlich nach eigenen Rechtskenntnissen, Erfahrungen und ihrem Bauchgefühl und müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Das Alter finde ich übrigens nicht uninteressant, auch oder gerade weil es nicht unerheblich sein wird, wie die Streithähne auf diese Person reagieren, sie / ihn akzeptieren.
Beide Streithähne werden mit einer schriftlichen Ladung aufgerufen sich in der Schiedsstelle zu treffen. Da die Teilnahme freiwillig ist, kann man allerdings mitteilen, dass man nicht erscheinen wird. Ein unentschuldigtes Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld zur Folge haben. Bleibt das Verfahren ohne Erfolg, gibt es eine Bescheinigung darüber. Ich glaube, er nannte sie Fruchtlosigkeitsbescheinigung, was ich mir erst nach kurzem "Stolpern" über das Wort erklärt habe.
Zu den "verhandelten" Vorgängen gehören im Besondern Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie kleinere Verfehlungen wie Beleidigungen, einfache Bedrohungen, leichte Körperverletzungen und geringfügigen Sachbeschädigungen.
Soweit ich mich erinnere, musste auch ein Obolus entrichtet werden, der richtet sich nach dem Aufwand der Schiedsstelle. Da gilt übrigens der Grundsatz, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.”
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„Mein Besuch im Amtsgericht war leider alles andere als zufriedenstellend. Ich fand mich in einer Situation wieder, die durch erstaunliche Ignoranz und… Ablehnung seitens eines Rechtspflegers geprägt war, was mich dazu veranlasste, zu bedauern, überhaupt hineingegangen zu sein. Ein Gefühl, als sei ich in der versteckten Kamera gelandet, kam auf und ließ mich den Status des Beamten infrage stellen.
Die Ironie dabei ist, dass die Justizbeamten an der Rezeption sehr freundlich waren, was einen starken Kontrast zu der Haltung des Rechtspflegers bildete. Trotz aller Freundlichkeit konnte dies mein Erlebnis leider nicht retten.
Das einzig Positive, was ich feststellen konnte, waren die Sekretärinnen, die sehr bemüht und auskunftsbereit waren. Es ist bedauerlich, dass solch eine hilfsbereite Haltung von einer anderen Person in derselben Institution nicht geteilt wurde. Der Rechtspfleger schien in der Tat, sich eher nicht bemühen zu wollen, was das gesamte Erlebnis trübte.”
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