Arbeitsgericht Nürnberg
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Das Landesarbeitsgericht Nürnberg ist ein oberes Landesgericht auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es ist die zweite Instanz für Urteile aus erster Instanz. Als Berufungsinstanz überprüft es Urteile und Beschlüsse bayerischer Arbeitsgerichte. Dazu gehören beispielsweise Kündigungsschutzprozesse und Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder Betriebsräten. Erstinstanzliche Urteile werden hier neu verhandelt, gegebenenfalls durch das Vorbringen neuer Sachverhalte durch beide Parteien. Beim Landesarbeitsgericht besteht ein Anwaltszwang für beide Beteiligten. Aufgeteilt ist es in Kammern mit je einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern. Gegen Beschlüsse und Urteile des Landesarbeitsgerichts kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden, sofern diese zugelassen wurde.
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Kündigung, Kündigungsschutzprozesse, Rechtsstreit, Arbeitsgericht, Arbeitsrechtstreit