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Nemec Hildegard Rechtsanwältin

Eintrag gefunden unter: Rechtsanwälte Großheide
Holdeweg 43
26532 Großheide, Westerende
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Franz Reichel

, 10.04.2016 golocal

„A.

Rechtsanwältin und amtlich bestellte Betreuerin begleicht Heimkosten-Abrechnungen eines Pflegeheimes OHNE JEGLICHE PRÜFUNG AUF RICHTIGKEIT zum finanziellen Nachteil der Betreuten

Vor ihrem Umzug nach 26532 Großheide-Westerende, Holdeweg 43 war Frau Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether amtlich bestellte Betreuerin im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt / M.

Für die Zeit vom 03.11.2012 bis zum 06.11.2013 war ihr die Betreuung für die linksseitig gelähmte und sich in einem Pflegeheim - Johanniter-Stift Karben - befindende Frau Monika Fritz übertragen worden.

Während dieser einjährigen Betreuungszeit hat sie Frau Monika Fritz nur ein einziges Mal im Johanniter-Stift in Karben besucht, dies aber auch nur, weil sie von dem zuständigen Betreuungsrichter am Amtsgericht Frankfurt / M. - der Name ist bekannt - dazu "angehalten" worden ist, sonst wäre sie bei Frau Monika Fritz niemals erschienen.

Frau Nemec-Striether hat sich nicht ein einziges Mal nach dem Befinden von Frau Monika Fritz erkundigt: ob es ihr gut geht, ob sie pflegerisch und therapeutisch gut versorgt ist, ob sie Anlass zu Beschwerden hat.
SIE HAT NOCH NICHT EINMAL "DEN ANSTAND BESESSEN", SICH VON FRAU FRITZ ZU VERABSCHIEDEN UND IHR DIE NEUE ANSCHRIFT MIT TEL.NR. MITZUTEILEN, ALS SIE 2013 VON 61118 BAD VILBEL, MARTIN-LUTHER-STR. 2 AUS PRIVATEN GRÜNDEN NACH OSTFRIESLAND VERZOGEN IST.

Da sich Frau Nemec-Striether in keiner Weise um Frau Monika Fritz gekümmert hat, konnte sie naturgemäß auch nichts von den einzelnen Lebenssituationen von Frau Fritz im Johanniter-Stift in Karben wissen.
So wußte sie ganz offensichtlich nichts davon, dass Frau Fritz längere Zeit über eine Magen-Sonde ernährt wurde und zeitweise daneben eine aufbauende, esslöffelweise gegebene, halbflüssige Breikost erhielt, Einzelheiten, die für eine ORDENTLICHE ABRECHNUNG DER MONATLICHEN HEIMKOSTEN VON ELEMENTARER BEDEUTUNG sind.

Zu den Aufgaben der Betreuerin gehörte u. a. auch eine sorgfältige Verwaltung des Vermögens von Frau Monika Fritz, aus dem Frau Nemec-Striether zudem auch noch ihre Vergütung erhalten hat.
Sie hat während ihrer Betreuungszeit die monatlichen Heimkosten-Abrechnungen OHNE JEGLICHE PRÜFUNG AUF RICHTIGKEIT einfach aus dem Vermögen von Frau Monika Fritz angewiesen, so dass Frau Fritz EIN SCHADEN VON INSGESAMT 1.216,-- EURO ENTSTANDEN IST.

Man muss sich dieses noch einmal vergegenwärtigen, um hier in diesem konkreten Fall die VERANTWORTUNGSLOSIGKEIT der Betreuerin und Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether sichtbar werden zu lassen:

Da geht jeden Monat bei der amtlich bestellten Betreuerin eine Abrechnung der Heimkosten für den zurückliegenden Monat ein, die aus dem Vermögen von Frau Monika Fritz beglichen werden soll.
Was macht jeder vernunftmäßig denkende Mensch, wenn er eine Rechnung für eine erbrachte Leistung erhält, die er begleichen soll ?
ANTWORT:
Er prüft die einzelnen Angaben auf ihre Richtigkeit !!!

Das würde die amtlich bestellte Betreuerin und zudem auch noch Rechtsanwältin doch auch tun, wenn es um die Begleichung einer Rechnung aus ihrem eigenen Vermögen gehen würde, nicht wahr, Frau Nemec-Striether ? !!!

Was aber macht die vom Amtsgericht Frankfurt / M. bestellte Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether in der Betreuungssache Monika Fritz ?

ANTWORT:
Sie überweist den angegebenen Rechnungsbetrag OHNE JEGLICHE PRÜFUNG AUF RICHTIGKEIT aus dem Vermögen des von ihr zu betreuenden "Schützlings" in der Person von Frau Monika Fritz, UND DIESES NEUN MONATE LANG (DEZEMBER 2012 BIS AUGUST 2013).

Schon bei der ERSTEN Heimkosten-Rechnung für den Monat Dezember 2012, die Frau Nemec-Striether im Januar 2013 erhalten hat, hätte sie den Fehler des Johanniter-Stifts Karben erkennen müssen, dass die Gabe der SONDEN-NAHRUNG überhaupt nicht berücksichtigt wurde.
Auch in den folgenden Monaten bis August 2013 hat sie die fehlerhafte Abrechnung nicht erkannt.

Da ein gewisser Franz Reichel schon lange von der "großartigen und beispielhaften Betreuungsarbeit" - der deutsche Wortschatz bietet eine große Palette viel präziserer Ausdrucksmöglichkeiten, die hier angebracht wären -von Frau Nemec-Striether wusste, hat er dafür Sorge getragen, dass er Kopien von allen monatlichen Heimkosten-Abrechnungen erhält.

Nur durch einen von mir mit dem Johanniter-Stift Karben seit Anfang 2014 geführten umfangreichen Schriftwechsel konnte ein Jahr später - 2015 - die Rückzahlung eines Teilbetrages von 532,-- Euro erreicht werden, so dass noch ein Restbetrag von 684,-- Euro offen ist.

Wären einem gewissen Franz Reichel die gravierenden Mängel in der Pflege und Betreuung von Frau Monika Fritz im Johanniter-Stift Karben, und die "großartige Arbeit in der Betreuung" durch die Frau Monika Fritz vom Amtsgericht Frankfurt / M. an die Seite gestellte Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether nicht bekannt gewesen, die ihn veranlasst haben, die Heimkosten-Abrechnungen sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen, wären bis heute noch nicht einmal diese gravierenden Mängel in der Abrechnung aufgedeckt, und wenigstens zunächst ein Teilbetrag von 532,-- Euro erstattet worden.

DER GESAMTE SACHVERHALT WURDE FRAU NEMEC-STRIETHER DURCH DIE VIZEPRÄSIDENTIN DES AMTSGERICHTS FRANKFURT / M. IM JUNI 2015 UNTER BEIFÜGUNG ALLER DAFÜR NOTWENDIGEN UNTERLAGEN SCHRIFTLICH MITGETEILT.

Sie hat es dennoch bis heute nicht für nötig erachtet, die von ihr begangenen schweren Fehler zum finanziellen Nachteil von Frau Monika Fritz zu korrigieren.

NEIN, MAN MUSS ES NOCH DEUTLICHER AUSDRÜCKEN:

Sie hat auch jetzt noch nicht einmal "DEN ANSTAND BESESSEN",
die von ihr vor über zwei Jahren begangenen Fehler (von Dezember 2012 bis August 2013) zum Nachteil von Frau Monika Fritz zu berichtigen.
Sie hat sich nicht mit dem Johanniter-Stift in Karben in Verbindung gesetzt, damit Gutschriften erstellt werden, und der zu Unrecht einbehaltene Betrag von 684,-- Euro dem Vermögen - genauer gesagt: dem Nachlass - von Frau Monika Fritz wieder zugeführt wird.

MAN MUSS SICH DIESES VERHALTEN EINMAL DEUTLICH VOR AUGEN FÜHREN !!!

Nein, sie hat doch etwas getan:

Nach Erhalt des Schreibens des Amtsgerichts Frankfurt / M. im Juni des vergangenen Jahres hat sie hier bei mir zu Hause tagelang permanent angerufen.
Die Gründe dafür wird sie selbst wissen.

Mir sind sie bekannt:

"Aufregung darüber", dass sich ein gewisser Franz Reichel geradezu "anmaßt", die "großartige und vorbildhafte Betreuungsarbeit" der amtlich bestellten "BETREUERIN" und Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether zu kritisieren.

Für diese von Frau Nemec-Striether ausgeübte exzellente "BETREUUNGSARBEIT" der linksseitig gelähmten und inzwischen verstorbenen Frau Monika Fritz wird deshalb auch EIN Stern von mir vergeben.

Franz Reichel


B.

Rechtsanwältin und amtlich bestellte Betreuerin KÜMMERT SICH NICHT UM DIE EINGEHENDE POST EINER VON IHR ZU BETREUENDEN PERSON IN EINEM PFLEGEHEIM

Vor ihrem Umzug nach 26532 Großheide-Westerende, Holdeweg 43 war Frau Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether amtlich bestellte Betreuerin im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt / M.

Für die Zeit vom 03.11.2012 bis 06.11.2013 war ihr die Betreuung für die linksseitig gelähmte, auf ständige fremde Hilfe angewiesene und sich deshalb in einem Pflegeheim - Johanniter-Stift Karben - in stationärer Pflege befindenden Frau Monika Fritz übertragen worden.

Zu ihren Pflichten als amtlich bestellte Betreuerin gehörte u.a. auch die Sicherstellung und Entgegennahme der bei Frau Monika Fritz eingehenden Schreiben - auch mit Fristsetzung - und Bescheide mit Rechtsmittel von Gerichten und Behörden, Ärzten, der Krankenkasse und anderen, im Zusammenhang mit der Pflege von Frau Monika Fritz beteiligten Stellen.

Um dieser Verpflichtung nachzukommen nachzukommen, hätte Frau Nemec-Striether entweder die eingehende Post sowohl unter der ehemaligen Wohnungsanschrift von Frau Monika Fritz in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81, als auch im Johanniter-Stift in 61184 Karben, Lohgasse 11, selbst abholen oder einen Nachsende-Auftrag bei der Deutschen Post AG stellen müssen.
Beides hat die Betreuerin nicht getan, obwohl sie von mir mehrfach gebeten wurde, einen Nachsende-Auftrag zu stellen.
Dem Amtsgericht Frankfurt / M. wurde mehrfach von diesem Verhalten der von ihm bestellten Betreuerin berichtet mit der Bitte, Frau Nemec-Striether anzuhalten, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Doch nicht einmal das Amtsgericht Frankfurt / M. als aufsichtführende Stelle hat es nicht für nötig befunden, Frau Nemec-Striether auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen.

In der Zeit vom 03.11.2012 bis zum 28.02.2013 wurde die eingegangene Post von mir in der Wohnung von Frau Monika Fritz in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81 gesammelt und persönlich in der Kanzlei bei Frau Nemec-Striether in 61118 Bad Vilbel, Martin-Luther-Str. 2, abgegeben, in den Briefkasten gelegt oder ihr auf meine Kosten per Post zugesandt.
Gleiches habe ich getan, nachdem Frau Monika Fritz am 03.12.2012 in das Johanniter-Stift Karben in 61184 Karben, Lohgasse 11, aufgenommen wurde.

Nachdem die Wohnung von Frau Monika Fritz in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81, am 28.02.2013 aufgelöst worden war, konnte ich die eingegangene Post im Johanniter-Stift in Karben nicht mehr persönlich an Frau Nemec-Striether senden, da ich in Göttingen wohne und nicht jeden Tag nach Karben gefahren bin.
Das Amtsgericht Frankfurt / M. wurde von mir davon unterrichtet, dass ich die eingehende Post für Frau Monika Fritz nicht mehr sammeln und an die zuständige Betreuerin weiterleiten würde.
In diesem Zusammenahng habe ich das Amtsgericht auch darauf aufmerksam gemacht, dass eingehende Rechnungen, Bescheide mit Rechtsmittel, Schreiben mit Fristsetzung, Mahnungen etc. ab sofort liegen bleiben würden, weil die zuständige Betreuerin, Frau Rechtsanwältin Nemec-Striether es bisher - trotz mehrfacher Anregung - nicht für nötig gehalten hat, einen Nachsende-Auftrag zu stellen, und auch das Amtsgericht Frankfurt / M. als aufsichtführende Stelle die Betreuerin bisher nicht angehalten hat, ihren Verpflichtungen aus der Betreuung nachzukommen.

ERGEBNIS:

Beim Abholen der persönlichen Sachen von Frau Monika Fritz am 05.03.2014, die am 02.03.2014 im Johanniter-Stift in Karben verstorben ist, fand ich zwischen der Wäsche, Bekleidung und anderen persönlichen Dingen, die auf Anordnung der Einrichtungsleiterin des Johanniter-Stifts in Karben - der Name ist bekannt - in blaue Müllsäcke gesteckt worden waren:

1. Schreiben der Krankenkasse von Frau Monika Fritz - BBK - VBU Berlin vom 19.03.2013 über die NICHT-Zahlung eines Eigenanteils für einen Rollstuhl:
EIN SCHREIBEN, DAS ÜBER EIN GANZES JAHR LIEGEN GEBLIEBEN IST - 19.03.2013 bis 05.03.2014 -, WEIL ES DIE ZUSTÄNDIGE BETREUERIN, FRAU RECHTSANWÄLTIN NEMEC-STRIETHER, NICHT FÜR NÖTIG ERACHTET HAT, EINEN NACHSENDE-ANTRAG ZU STELLEN BZW. DIE EINGEHENDE POST SELBST ABZUHOLEN.

2. Rechnung der Firma Reininger Frankfurt / M. v. 27.06.2013 über Zuzahlungen in Höhe von 21,02 Euro (Eigenanteil) von Frau Monika Fritz.

BEIDE UNTER 1. UND 2. GENANNTEN BELEGE BEFINDEN SICH NOCH HEUTE IN MEINEM BESITZ !!!

Die Belege gehören - normalerweise - in die "Abrechnungs-Akte Monika Fritz" - geführt von der "großartigen Betreuerin", Frau Rechtsanwältin Nemec-Striether.

ERGEBNIS:

Für den Rollstuhl hat die Betreuerin den Eigenanteil überwiesen, der aber NICHT zu leisten war, weil sie sich das obige Schreiben v. 19.03.2013 nicht hat zustellen lassen, wozu sie aufgrund ihrer Betreuungsarbeit verpflichtet war.

Bezüglich der Rechnung vom 27.06.2013 dürften Mahnkosten angefallen sein.

Normalerweise müsste die gesamte Abrechnungs-Akte Monika Fritz, die von der Betreuerin zu führen war, sorgfältig und umfassend auf weitere Fehler der Betreuerin durchgesehen und die aufgrund fehlerhafter Arbeit durch die Betreuerin erhobenen Betr#äge von dieser zurückgefordert werden.

Für diese von Frau Nemec-Striether ausgeübte "beispielhafte Betreuungsarbeit" zum finanziellen Nachteil der linksseitig gelähmten und inzwischen verstorbenen Frau Monika Fritz wird deshalb auch hier nur 1 Stern von mir vergeben.

Franz Reichel


C.

RECHTSANWÄLTIN UND AMTLICH BESTELLTE BETREUERIN verstößt gegen § 13 Abs. 1 Hessisches Meldegesetz

Vor ihrem Umzug nach 26532 Großheide-Westerende, Holdeweg 43 war Frau Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether amtlich bestellte Betreuerin im Amtsgerichtsbezik Frankfurt / M.

Für die Zeit vom 03.11.2012 bis zum 06.11.2013 war ihr die Betreuung für die linksseitig gelähmte, auf ständige fremde Hilfe angewiesene und sich deshalb in einem Pflegeheim - Johanniter-Stift Karben - in stationärer Pflege befindenden Frau Monika Fritz übertragen worden.

Zu ihren Aufgaben amtlich bestellte Betreuerin gehörte u.a. auch eine ordnungsgemäße Regelung der Wohnungsangelegenheiten von Frau Monika Fritz, so auch eine FRISTGERECHTE Ummeldung bei einem Wohnortwechsel.

Frau Monika Fritz wurde aufgrund ihres Schlaganfalls am 28.07.2012 zunächst in mehreren hessischen Krankenhäusern sowie im Universitäts-Klinikum Giessen stationär behandelt, bevor sie nach einer anschließenden Rehabilitations-Phase schließlich am 03.12.2012 zur ständigen stationären Pflege in das Johanniter-Stift in Karben aufgenommen wurde.
Von diesem Tag an stand fest, dass Frau Monika Fritz NIE MEHR in ihre Wohnung in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81, zurückkehren würde.

Gem. § 13 Abs. 1 Hessisches Meldegesetz war die Betreuerin verpflichtet, die Veränderung der Wohnungsanschrift INNERHALB EINER WOCHE der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen, dies wäre spätestens am 10.12.2012 gewesen.
Dies hat die Betreuerin, zudem noch RECHTSANWÄLTIN, nicht getan.

Am 23.04.2013 - also nach über 4 MONATEN seit dem 10.12.2012 - habe ich beim Besuch meiner Lebenspartnerin in ihrem Zimmer im Johanniter-Stift Karben einen ungeöffneten Brief der Stadt Karben vom 17.04.2013, adressiert an Frau Monika Fritz gefunden, in dem Frau Fritz unter ANDROHUNG EINES BUßGELDVERFAHRENS aufgefordert wurde, sich innerhalb einer Woche bei der Stadt Karben anzumelden.

Frau Monika Fritz war aufgrund ihrer schweren Behinderung - linksseitige Lähmung / sie konnte sich nicht einmal selbständig aufsetzen bzw. aufrichten, aufstehen schon gar nicht - überhaupt nicht in der Lage, den Brief zu beantworten bzw. sich selbst umzumelden.

DAFÜR WAR IHR VOM AMTSGERICHT FRANKFURT / M. EINE AMTLICH BESTELLTE "BETREUERIN" AN DIE SEITE GEGEBEN WORDEN, DIE AUCH NOCH IHRE VERGÜTUNG AUS DEM VERMÖGEN VON FRAU MONIKA FRITZ ERHALTEN HAT.

Hätteich den Brief nicht am 23.04.2013 gefunden, hätte Frau Monika Fritz einige Tage später einen BUßGELDBESCHEID erhalten.

Köstlich, nicht wahr,
Frau RECHTSANWÄLTIN !

Auch für die von Frau Nemec-Striether "überaus ordnungsgemäße" und den gesetzlichen Meldebestimmungen "vollends entsprechende Betreuungsarbeit" der linksseitig gelähmten und inzwischen verstorbenen Frau Monika Fritz wird deshalb auch nur 1 Stern vergeben.

Franz Reichel

D.

RECHTSANWÄLTIN UND AMTLICH BESTELLTE BETREUERIN BEGEHT GROSSE FEHLER BEI DER UMMELDUNG DES TELEFONS ZUM FINANZIELLEN NACHTEIL DER BETREUTEN

Vor ihrem Umzug nach 26532 Großheide-Westerende, Holdewg 43 war Frau Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether amtlich bestellte Betreuerin im Amtsgerichtsbezirk Frankfurt / M.
Für die Zeit vom 03.11.2012 bis zum 06.11.2013 war ihr die Betreuung für die linksseitig gelähmte, auf ständige fremde Hilfe angewiesene und sich deshalb in einem Pflegeheim - Johanniter-Stift Karben - in stationärer Pflege befindenden Frau Monika Fritz übertragen worden.

Zu ihren Aufgaben als amtlich bestellte Betreuerin gehörte u.a. auch eine ordnungsgemäße Regelung der Wohnungsangelegenheiten von Frau Monika Fritz, so auch die Ummeldung des Telefons von der ehemaligen Wohnung in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81 in das Johanniter-Stift in 61184 Karben, Lohgasse 11.
Hierbei hat sie große Fehler zum finanziellen Nachteil von Frau Monika Fritz gemacht.

Auftrag v. 19.04.2013 von Frau Nemec-Striether auf Ummeldung des Telefons von Bad Vilbel nach Karben:

1. Anschrift des Auftrags und der Auftragsbestätigung sind FALSCH:
Die Wohnung von Frau Fritz in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81 wurde am 28.02.2013 - vor zwei Monaten - aufgelöst und ist inzwischen weitervermietet worden.

2. Die Kunden-, Standort- und Rechnungsadresse ist FALSCH:
Monika Fritz, 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81.
Frau Fritz befand sich seit dem 03.12.2012 - seit vier Monaten - im Johanniter-Stift in Karben.
Die monatlichen Rechnungen der Telekom gingen aber alle an die ALTE Anschrift in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81, wo sie "UNZUSTELLBAR" waren.

3. Frau Nemec-Striether hat einen INTERNET-ANSCHLUSS für Frau Monika Fritz im Johanniter-Stift in Karben beantragt, obwohl sie eigentlich wissen müsste, dass Frau Fritz aufgrund ihres Krankheitsbildes gar nicht aufstehen, geschweige denn einen PC bedienen kann.

4. Der Auftrag zur Installierung des Telefon- und Internet-Anschlusses sollte am 29.04.2013 von 08.00 Uhr - 10.00 Uhr ausgeführt werden.

Hat sich die Betreuerin und Auftragserteilerin darum gekümmert ?
Hat sie überhaupt einmal nachgefragt, ob das Telefon und auch das INTERNET inzwischen angeschlossen wurde und benutzt werden kann ?

Frau Nemec-Striether hat absolut gar nichts getan !!!

DOCH:
Sie hat mit Schreiben v. 28.08.2013 - nach 4 Monaten - an die Deutsche Telekom geschrieben und für ihre Rechnungslegung um Fotokopien für zwei Rechnungen gebeten, die sie nicht erhalten habe.
Zudem fragt die Betreuerin noch, ob der Anschluss überhaupt noch besteht.

NUR DIESEN SATZ MUSSMAN GANZ LANGSAM UND SORGFÄLTIG LESEN UND JEDES WORT "IN EIN BILD UMSETZEN":

Da gibt es eine amtlich bestellte Betreuerin, Rechtsanwältin Hildegard Nemec-Striether, die am 19.04.2013 einen Antrag auf Ummeldung des Telefons für die von ihr zu betreuende Frau Monika Fritz gestellt, darin mehrere gravierende Fehler gemacht, sich NICHT um die Ausführung der Arbeiten für diesen Anschluß gekümmert und natürlich auch keine Telefon-Nr. für ihren "Schützling" erfahren hat, die nicht geprüft hat, ob der von ihr VÖLLIG UNSINNIG beantragte INTERNET-ANSCHLUSS für die schwer erkrankte Frau Monika Fritz, die gar nicht selbständig aufstehen und stehen, geschweige denn einen Computer mit Internet-Anschluss bedienen kann, überhaupt installiert werden konnte, diese BETREUERIN fragt am 28.08.2013 danach - vier Monate nach ihrem Antrag v. 19.04.2013 -, ob der Anschluss überhaupt noch besteht !!!

Ja, Frau Nemec-Striether, wenn man eben "so AUSSERORDENTLICH KORREKT ARBEITET" wie Sie und in Ihrem Auftrag v. 19.04.2013 die ALTE Anschrift von Frau Fritz in 61118 Bad Vilbel, Berliner Str. 81 angibt, obwohl sich Frau Monika Fritz bereits seit vier Monaten im Johanniter-Stift in Karben befindet, dann darf man sich auch nicht wundern, dass die Rechnungen unter dieser alten Anschrift den dort nicht mehr wohnenden Empfänger aauch nicht mehr erreichen, sondern als "UNZUSTELLBAR" an den Absender zurückgehen.
Das sind eben die Folgen, wenn man einerseits keinen Nachsende-Auftrag erteilt hat und dann in der Sache auch noch mehr als "HERVORRAGEND ARBEITET".

Diese ERNEUT "exzellente Arbeit" von Ihnen, Frau Nemec-Striether, habe I C H - Franz Reichel - vom April 2013 bis zum August 2013 in einer umfangreichen Korrespondenz mit der Deutschen Telekom "korrigieren" müssen, damit keine weiteren Abbuchungen vom Konto von Frau Fritz vorgenommen und die zu Unrecht einbehaltenen Beträge ab April 2013 (insgesamt 128,51 Euro) wieder dem Konto von Frau Monika Fritz gutgeschrieben wurden (Gutschrift im Juli 2013 über Euro 70,59).

Bedauerlicherweise sieht die Bewertungs-Skala eine BENOTUNG mit 0 STERNEN nicht vor, so dass wir erneut auf eine Bewertung mit 1 Stern zurückgreifen müssen.

Franz Reichel
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