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Rechtsanwältin Gabriele Eberhardt Rechtsanwältin

Eintrag gefunden unter: Rechtsanwälte Freiburg im Breisgau
Kai2vgaspu7wer-Jk o5osfameph-St 4 r. 6 2641321
57 9 7950 9 818 Freibafug6rg im 4iBcqreiosgau, Al9tsvturh7adjt9bt
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 0 8057 0306 21 5 33 0 6799 447 91  6 335

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TWypukol

, 06.04.2020 golocal

„Sehr bemühtes, freundliches, zuvorkommendes Team der Rechtsanwaltskanzlei Eberhardt und Jung. Ehrliche, geduldige, kompetente und umfangreiche Beratung durch unsere Rechtsanwältin. Fühlen uns durch Frau Eberhardt sehr gut vertreten, man kann sich absolut auf sie verlassen. Fairness und Mandanteninteresse werden hier großgeschrieben. Eine Anwältin mit absoluter Fachkompetenz- TOP!Weiterlesen Text ausblenden

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*

ubier

, 26.03.2014 golocal

„Geschieden wird immer. Auch ein Grund, um Scheidungsanwältin zu werden. Hier wird gestritten, dass es (für die Anwältinnen) eine Freude ist. Kein Streitpunkt wird ausgelassen, jedes Rechtsmittel genutzt.

Was auf den ersten Blick nach idealer Rechtsvertretung aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Bumerang für den Mandanten. Scheidungen sind das juristische Nachspiel einer gescheiterten persönlichen Beziehung. Die Auflösung der Ehe selbst ist dabei eine bloße Formalie, die zwar unsinnigerweise vor einem Richter anstatt vor dem für die Eheschließung zuständigen Standesbeamten vollzogen werden muß. Eigentlicher Streitpunkt und Tummelfeld der Scheidungsanwälte sind die sogenannten Folgesachen wie Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht und Rentenanwartschaften.

Die getrennten Parteien kommen dabei unter die Räder. Der Kostenaufwand für eine Vermögensauseinandersetzung kann (und wird) durch den Rechtsstreit über zwei Instanzen, Sachverständigengutachten, zwischengeschaltete Beschwerden und einstweilige Verfügungsverfahren derart in die Höhe getrieben, dass das verbliebene ehemals gemeinsame Vermögen darunter mehr leidet als es verkraften kann. An Stelle einer sinnvollen Auteilung zwischen den ehemaligen Partnern findet eine nicht unerhebliche Umverteilung zu den Anwälten statt.

Vorliegend kommt hinzu, dass in dem Wust der losgetretenen Verfahren auch die streitlustige Anwältin schon mal den Überblick verliert, Verfahren unnötig in die Länge gezogen und erforderliche Anträge nicht gestellt werden. Ein abschließender (anwaltlich empfohlener) Vergleich deckt die kleinen Mißgeschicke haftpflichtbegrenzend zu - auf zur nächsten Scheidung!

Zum Glück war es nicht meine Scheidung, ich durfte es als Freund der Familie jedoch hautnah miterleben und durchleiden. Ich weiß jetzt aber, wo ich nicht hingehen würde...
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