Der Kreisausschuss ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises und besorgt nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Landkreises.
Zum Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises gehören der für sechs Jahre in Direktwahl gewählte Landrat als Vorsitzender sowie der vom Kreistag ebenfalls für sechs Jahre gewählte Erste Kreisbeigeordnete. Weiter sind in dem Gremium elf ehrenamtliche Beigeordnete vertreten, die für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages gewählt werden. Die Sitzungen des Kreisausschusses sind nicht öffentlich, allerdings unterrichtet der Kreisausschuss den Kreistag in dessen Sitzungen über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten und teilt wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mit.
Werra-Meißner-Kreis Kreisverwaltung
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