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Dr. med. Dr. -Ing. Dieter Mahr GmbH

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, 10.03.2019 golocal

„Herr Dr. Günther Ness stellt Gefälligkeitsgutachten zum Schaden Dritter aus.
Mit Datum vom 08.12.2010 stellte dieser Arzt seiner polnischen Mitarbeiterin Elzbieta Ewa K. ein Attest nach Schädelhirntrauma bei körperlicher Gewalteinwirkung aus. Danach sollte sie mehr als einen Monat zuvor, nämlich am Abend des 03.11.2010, durch mich lebensbedrohliche Kopfverletzungen mit punktuellen Einblutungen im Gehirn erlitten haben.
Dieses Attest wurde bei den Gerichten vorgelegt und diente auch dazu, das nach §173 StGB strafbare Mutter-Sohn-Verhältnis vor mir zu schützen.
So war der Vorfall vom 03.11.2010 eine Intrige, die von Mutter und Sohn unter Mitwirkung der Rechtsanwältin Astrid Folz-Starkloff, Griesheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 160 B, eingefädelt worden war, nachdem ihnen die Jugendhilfe Dieburg, Frau Knapp, am Vortag mitgeteilt hatte, sie könne nicht in ihrem Sinne, nämlich mich aus dem Haus in Dieburg, Alte Mainzer Landstraße 53a, zu vertreiben, tätig werden.

Aufgrund dieses Attestes des Dr. Ness verlor ich stets vor Gericht. In den Verfahren 6 UF 65/11 (54 F 912/10 EAGS), 6 UF 81/11 (54 F 879/10 EAGS), 6 UF 204/11 (54 F 879/10 EAGS) und 6 UF 324/11 (54 F 478/11 WH) durfte ich, der auf Antrag der Dieburger Polizisten Linne und Wrase in die geschlossene Psychiatrie eingesperrt worden war, nicht mehr zurück ins Haus zu meinem Eigentum, darf mich dem Haus in Dieburg und der Kreisklinik in Groß-Umstadt nicht nähern. In der Folge wurde ich mittellos und obdachlos. Ich fiel in schwere Depressionen und hatte Selbstmordabsichten. Dass ich dies schreiben kann, ist dem Eingreifen beherzter Mitmenschen zu verdanken. Auch die CARITAS in Dieburg, Frau Monika Fahrenholz-Müller, verweigerte mir Hilfe und Unterkunft. Sie forderte mich sogar auf, gefälligst selbst etwas zu suchen, damit ich „lebenslänglich unterkomme“. Zudem verbreitete diese Angestellte der katholischen Kirche noch Lügen über mich. So hätte ich angeblich geschrieen, die Noch-Ehefrau „beseitigen“ oder „wegschaffen“ zu wollen,
Auch die Staatsanwaltschaft in Darmstadt glaubte dem Attest des Dr. Ness und eröffnete ein Hauptverfahren gegen mich wegen des Verdachts der Körperverletzung.
Im Hauptverfahren am 19.04.2012 stellte der gerichtsbestellte medizinische Sachverständige klar, dass keine lebensbedrohliche Kopfverletzung vorgelegen haben kann. Die Mitarbeiterin des Dr. Ness war am fraglichen Abend gleich in zwei Kliniken erschienen und nach gründlicher Untersuchung nach Hause geschickt worden. Im Falle einer lebensbedrohlichen Verletzung hätte man sie behalten und behandeln müssen. Auch kann man mit einer derartigen Verletzung nicht, wie es die Mitarbeiterin des Dr. Ness getan hat, am Folgetag ohne fremde Hilfe, sogar per Kfz erst zur Hausärztin fahren, um sich dort ein zusätzliches Attest ausstellen zu lassen, und dann zu Gericht, um dort eine Wegweisungsverfügung gegen mich zu erwirken. Dabei beeidete die Mitarbeiterin des Dr. Ness sogar noch zusätzlich, ich hätte mehr als vier Türen eingetreten. Zudem wurde das Attest des Dr. Ness erst über einen Monat nach dem Vorfall erstellt. Zusammenfassend sprach der Sachverständige von einem Gefälligkeitsgutachten des Dr. Günther Ness zugunsten seiner polnischen Mitarbeiterin Elzbieta Ewa K.
Obwohl die Ausführungen des Sachverständigen mitprotokolliert worden waren, sind sie nicht mehr aufzufinden. Das Amtsgericht Dieburg hat also dieses Gutachten, aus welchen Gründen auch immer, verschlampt.
Ohne dieses Gutachten stellte ich Strafantrag gegen Dr. Günther Ness. Doch die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die wegen dieses Gutachtens ein Strafverfahren gegen mich erwirkte, behauptete nun: „An keiner Stelle des Arztbriefes wird ausgeführt, bei der Zeugin habe ein lebensbedrohliche Erkrankung in Form einer Einblutung des Gehirns vorgelegen. Akute Beeinträchtigungen werden vielmehr sogar ausgeschlossen.“ Wie ist dieser Sinneswandel der Staatsanwaltschaft Darmstadt zu erklären?
Wie dem auch sei, ich komme weiterhin nicht an meine Sachen und Unterlagen. So kann ich nicht belegen, wie viel Vermögen ich bei der Eheschließung besaß. Denn die alten Sparbücher und Festgeldbelege befanden sich in dem fraglichen Haus. Daher behauptet die Anwältin Folz-Starkloff kontinuierlich, ich hätte zum Zeitpunkt der Eheschließung nichts besessen. Allen Besitz habe ihre Mandantin aus Polen mitgebracht.
Durch das Attest des Mediziners Dr. Ness ist mir schwerer materieller und vor allem gesundheitlicher Schaden zugefügt worden. Trotzdem weigert sich Herr Dr. Günther Ness, mir eine angemessene Summe als Schmerzensgeld und Schadenersatz zukommen zu lassen.
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anonymous

, 22.12.2008 DocInsider

„Nett, aber bezüglich kompetenz hatte ich Zweifel...

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Aktualisiert am 19.04.2024

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