
„Hatte in 2022 ein Schadenfall. Akte ist noch nicht geschlossen. Bis zum Sommer dieses Jahres war alles top. Service und Mitarbeiter super. Immer wiede…r gerne. Das änderte sich aber dieses Jahr. Die Versicherung mußte an den Rechtsanwalt EUR 2700 (glaub ich) zahlen. Das hat sie auch. Gleichzeitig wurde mir der Vertrag für gekündigt. Wäre zu teuer. Das verstehe ich nicht. Wozu sichert man sich denn ab? Habe in meinem ganzen Leben noch keinen Mieterschaden gehabt.
Die Konsequenz für diese Kündigung ist, dass mich keine andere Versicherung mehr aufnimmt.
Finger weg von dieser Versicherung. Man sollte einen Rechtsanwalt konsultieren, der dies erstmal prüft. Übrigens hatte ich vor längerer Zeit auch den Geschäftsführer dieses Unternehmens pers. angeschrieben. Dieses Schreiben wurde von einem MItarbeiter des Kundendienstes beantworten. Ist auch nicht die feine Art.
Auf Grund dieser Bewertung hat sich die Örag bereit erklärt, den Vertrag so aufzuheben, sodaß ich mich woanders wieder neue versichern kann.”
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Gerhard Pappert
,
30.08.2024
golocal
„Ich bin sehr enttäuscht und verärgert über die Dienstleistungen der ÖRAG Rechtschutzversicherungsgesellschaft-AG. In einem rechtlich strittigen Fall, …der zu erheblichen finanziellen Belastungen und drohenden Strafen auf Seiten des Amtes führte, hätte ich mir Unterstützung und Beistand durch meine Rechtsschutzversicherung erhofft.
Schließlich wird in den Allgemeinen Bedingungen der ÖRAG betont, dass der Anspruch auf Rechtsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften begangen hat oder haben soll. Genau in solch einer Situation befand ich mich, als mir eine Strafe von bis zu 10.000EUR angedroht wurde, die ich nur durch den Einsatz eines Anwaltes vorerst abwehren konnte.
Entgegen der Erwartungen und der eigentlichen Absicht des Vertrages, wurde mein Anspruch auf Rechtsschutz jedoch abgelehnt. Diese Entscheidung empfinde ich als klaren Widerspruch zum Inhalt der Allgemeinen Bedingungen des Vertrages und fühle mich dadurch frustriert und verärgert.”
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„Hahaha :-D --Update zum 19.05.2023--
Heute erreichte mich eine Mail von Google, dass ein vermeintlicher Anwalt die Löschung dieser Bewertung verlang…t, weil es zwischen mir und DEM angeblichen Mandant (DIE ÖRAG-Versicherung) nie eine geschäftliche Zusammenarbeit gab.
In gewisser Weise stimmt es, da man es nicht Zusammenarbeit nennen darf, sondern Betrug seitens der Versicherung!
"Mein Mandant kennt den Bewertenden “GA W” nicht. Durch diese Bewertung wird der Eindruck vermittelt, dass der Bewertende mit meinem Mandanten Erfahrungen gemacht hätte, was zu keinem Zeitpunkt der Fall war. Da es nie zu einer geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen meinem Mandanten und dem Bewertenden kam, ist diese Bewertung unzulässig. Diese Bewertung ist geschäftsschädigend und somit zu löschen."
Geschäftsschädigend ist alleine das Verhalten dieser dubiosen Gesellschaft - eben typisch ÖRAG, typisch Provinzial, typisch Sparkassen und typisch HSH...
Und natürlich Aussagen, wie die, dass es nie eine geschäftliche "Zusammenarbeit" gegeben haben soll.
Ein weiterer, trauriger Beweis, wie stümperhaft bei dieser UNfairsicherung vorgegangen wird!
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Der Ursprung 2016-2018:
Bei Vertragsabschluss sind wir drei Stunden alle Belange und Anforderungen an eine Unternehmens-Rechtsschutzversicherungen durchgegangen; besonders wichtig war das Forderungsmanagement!
Als wir auf den Werbebetrüger Mobil Sport- und Öffentlichkeitswerbung GmbH reinfielen und uns juristisch wehren mussten, hieß es von der Sachbearbeiterin am Telefon, die Sache sei im Rahmen des Versicherungsschutzes abgedeckt, als der Anwalt seine Ansprüche geltend machte, hieß es: "gewerbliche Vermögensangelegenheiten seien nicht versicherbar." Selbst, wenn das stimmt, ist es dennoch ein verwerfliches Gebaren der Sachbearbeiter, die am Telefon die Eintrittspflicht für Schäden bestätigen und die Abwicklung bzw. Kostenübernahme ablehnen.
Es ist bereits der dritte Fall, der auf inkorrekte Weise abgelehnt wurde.
Gekündigt habe ich trotzdem....
Achja, zu allem Überfluss schreiben die noch "Reperaturservice"...
Rechtschreibung, so mangelhaft, wie der Service!
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Abspann:
Ich kann der Bewertung selbst leider keine "Beweisdokumente" hinzufügen, aber Ihr könnt sie gerne auf Google einsehen.
https://goo.gl/maps/bSuhUwJ55HiHKNQFA”
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Nico98
,
25.03.2022
golocal
„Ich kann nichts schlechtes über diese Versicherung sagen. Man sollte sich halt vorher informieren welchen Schutz man hat und welchen man haben möchte.… 4 Schäden wurden bereits Problemlos abgewickelt. Ich kann die negativen Bewertungen hier nicht wirklich nachvollziehen. Jeder sollte allerdings von Zeit zu Zeit mal da anrufen und Fragen ob es irgendwelche Änderungen gab. Auch interessant ist vielleicht noch, das man hier nie Leistungen verliert wenn man seinen Vertrag aktualisiert, und einem auch keine Leistungen aus einem bestehenden Vertrag gestrichen werden können. Wenn ich sowas hier lese bin ich echt kurz vorm verzweifeln.”
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„Nie wieder bei diesem Verein eine Versicherung abschließen.
Das ist nur Abzocke.
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den uns übermittelten Sachve…rhalt können wir keinen Rechtsschutz zusagen.
Der Rechtsschutzfall gilt in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner
oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu
verstoßen.
[§ 4 Abs. 1 c) der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung der ÖRAG]
Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der erste tatsächliche oder behauptete Verstoß vor oder
innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit) liegt. Hierbei werden alle Tatsachen
berücksichtigt, die durch den Versicherungsnehmer und/oder den Gegner vorgetragen werden, um die
jeweilige Interessenverfolgung zu stützen.
Sollen Rechtsverstöße wechselseitig (das heißt vom Versicherungsnehmer und vom Gegner) begangen
worden sein, werden die Verstöße beider Parteien berücksichtigt. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Geltendmachung oder die Abwehr von Ansprüchen den Gegenstand des Rechtsstreites bilden.
[§ 4 Abs. 1) der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung der ÖRAG]
Als relevantes Ereignis gilt vorliegend der Beginn das Mietverhältnisses, da darauf abgestellt wird, dass der
Schimmel baubedingt sei. Der Rechtsschutzfall ist damit 01.12.2018 eingetreten.”
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„Schade, dass es keine Minussterne zu verteilen gibt. Habe mitlerweile die dritte Ablehnung erhalten, mit wieder einer fadenscheinigen Begründung. Dies…e Versicherung verbrennt meine Beiträge ohne Leistung, kann ich also ablolut nicht empfehlen. Wird höchste Zeit die ÖRAG Rechtsschutzversicherung zu kündigen.”
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„Finger weg von dieser Rechtschutz Versicherung. Wir haben diese Versicherung seit 2004 und
bezahlen jedes Jahr. Jetzt haben wir einen arbeitsrechtl…ichen Fall und die Versicherungsbedingungen wurden in den letzten Jahren so geändert dass die Versicherung nicht zahlen muss. Mir machte man den Vorwurf ich hätte den Vertrag ja anpassen können. Woher soll
ich wissen was sich bei der Versicherung ändert oder auch arbeitsrechtlich ändert. Sie sind für keinen Kompromiss zugänglich. Also Finger weg.”
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VS Nr. 845 - 1016508 Vers.-Umfang Haus u. Wohnung für Vermieter
,
23.11.2020
golocal
„es fehlt die Angabe der > e - mail < Adresse für Anfragen zu denen man eine
schriftliche Antwort erhalten möchte.
Grund: mündliche Auskünfte s…ind nicht verbindlich nachzuweisen!”
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„Bin nun langjähriger Kunde bei der ÖRAG und muss sagen, dass ich sehr zufrieden bin. Deckungszusagen gehen unkompliziert am Telefon und ...”
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