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Eintrag gefunden unter: Industriebedarf Bochum
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, 07.04.2024 golocal

„Vorsicht geboten beim Verkäufer Ahmet Khodr.

Er nimmt heimlich die Gespräche auf, um später dich unter Druck zu setzen.

Er ist sehr unhöfflich, pravokativ und inkompetent in Sachen verkaufen.

Die Ware ist mit Mängeln und Maken wird als neu verkauft.

Keine Garantie dafür!
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*

C. Aytac

, 31.03.2024 golocal

„Hallo zusammen,
die positiven Bewertungen des Unternehmens haben mich zu sehr beeinflusst.

Tatsächlich müsste ich eine äußerst unangenehme Erfahrung damit machen.

In Bildern könnt ihr sehen, wie die Anzahl der positiven Bewertungen zustande kommt.

Bzw. scrolle die Bewertungen nach ganz unten, erkennst du die Familieangehörige? :)

Da haben nicht nur die beiden Geschäftsführer: Ahmet Khodr und Emre Özkan sich selbst positiv mit 5 Sternen bewertet.

Nein, da ist die ganze Familie, Ehefrauen, Geschwister, Tante, Onkel, Mutter, Vater, Verwandte, Freunde, alle, die es könnten, dazu „positiv“ beigetragen.

Nun ja, möge Allah es ihnen verzeihen, rechtens ist das allerdings nicht und muss von Google Bewertung entfernt werden.

Selbstverständlich habe ich die fake Bewertungen bei Google gemeldet und verordnete dies zu löschen!

Positive Fake Bewertungen

Wer für sich selbst oder sein Unternehmen positive Fake Bewertungen verfasst, handelt damit geschäftlich im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und unterliegt somit dem Wettbewerbsrecht. Nach der Generalklausel § 3 UWG müssen diese geschäftlichen Handlungen dazu geeignet sein, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

Eine spürbare Beeinträchtigung dieser Interessen ist im Falle einer positiven Fake Bewertung gegeben, da es im Interesse des Verbrauchers ist, nicht durch scheinheilig gute Bewertungen in die Irre geführt zu werden und im Interesse des Mitbewerbers, einen fairen Wettbewerb durch aufrichtige Werbung am Markt zu haben.

Wer positive Fake Bewertungen verfasst, handelt in mehrfacher Weise wettbewerbswidrig: Denn neben § 3 UWG verstößt der Verfasser einer solchen Bewertung mit seiner Handlung gegen § 4 Nr. 3 UWG, nach dem jeder unlauter handelt, der den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert. Das ist gegeben, wenn man sich selbst positiv herausstellt und der Verbraucher nicht erkennen kann, dass die Bewertung nicht von einem unabhängigen Dritten, sondern vom Unternehmen selbst kommt und somit für ihn wertlos ist.

Durch die Verschleierung der Werbung für das eigene Unternehmen bzw. Gewerbe wird der Verbraucher in die Irre geführt. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG ist es unzulässig, unwahre Angaben oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistungen zu machen. Bei einer Fake Bewertung gibt es keine Basis, aufgrund derer etwas positiv herausgestellt werden kann und deswegen kann die Bewertung nur unwahre Angaben enthalten.

Positive Fake Bewertungen sind folglich wettbewerbswidrig und somit unzulässig.
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Ibrahim Kökum

, 28.03.2024 golocal

„Minderwertige, makelvolle Elektro-Geräte zum Neupreis wie Hochwertige Geräte!

Ich habe mir da vor knapp vier Monaten einen Oberfräser gekauft. Der Fräser ist anscheinlich bei der Qualitätskonrolle durchgefallen. Und preislich war der nur 40 Euro billiger als im Baumarkt. Hier lag der bei rund 330 Euro. Ich fragte Herr Khodr, ob er da was am Preis machen kann? Nach kurzem rechnen stand die stolze Summe von 270 Euro - ohne Rechnung. Ich habe dann den Fräser in Bar bezahlt und wollte wissen, ob da dann die Garantie bleibt. Ja, kein Problem sagte der Verkäufer. Nun, jetzt hat die Maschiene den Geist aufgegeben. Ich war da vor wenigen Tagen und wollte wissen wegen Geld-zurück-Garantie bzw. einer kostenlosen Reparatur und der gleiche Verkäufer: Ohne Rechnung - keine Garanie! und keine Reparatur! Eine Frechheit ist das. Der Laden da im Bochum-Mitte ist absolut nicht zu empfehlen!Weiterlesen Text ausblenden

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