Es ist schon eine Zeit her, als mein Sohn und seine Partnerin sich ein Haus in Brande Hörnerkirchen kauften. Da es teuer war, konnten sie e…s nicht bar bezahlen und mussten von ihren Angehörigen eine Verzichtserklärung einholen, dass sie auf ihren Anteil am Erbe verzichten, wenn einer der beiden Partner verstürbe.
Ich sagte zu meinem Sohn, dass wir doch alles ohne notarielle Beglaubigung aufsetzen könnten, aber der Notar wollte Verdienen und legte uns allen vier Angehörigen eine Erklärung vor, die wir so auch hätten formulieren und aufsetzen können.
Nachdem wir diese "Urkunden" unterschrieben hatten, kam noch eine saftige Gebühr auf uns zu. Hier geht es um den Wert des Hauses, des Grundstücks und danach berechnete er sich seine Notargebühren.
Mein Sohn und seine "Verlobte" heirateten später und somit trat die alte Erbfolge laut BGB wieder ein.
Im verflixten siebten Ehejahr liessen sie sich scheiden und um den Zugewinn und das Haus finanziell aufzuteilen, unterschrieben beide eine Erklärung, dass die Geschiedenen jeweils die Hälfte des Hauses zugeteilt bekommen und mein Sohn wolle ihr den ihr zustehenden Teil in einer Summe auszahlen.
Es war eine fünfstellige Summe mit fünf beginnend und ich konnte ihm dann seinen halben Erbteil jetzt schon auszahlen. Ohne Notarielle Beglaubigung.”
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„Ja, Notare und Rechtsanwälte sind mitunter unverzichtbar. So wie bei dem Vertrag meines Sohnes und seiner Partnerin.
Die haben sich ein Haus geka…uft. Natürlich nicht bar bezahlt.
Nun ging es um eine Verzichtserklärung, die wir als Eltern abgeben und unterschreiben sollten.
Bei dieser Erklärung ging es darum, dass die Eltern auf den gesetzlichen Anteil am Erbe verzichten, wenn der Erblasser verstirbt. So sollte dann nur der Partner den Anteil des Verstorbenen bekommen. Da geht es aber nicht nur um das Haus, sondern die Eltern verzichten auf alles.
Der Herr Notar gab sich bürgernah und war sehr freundlich. Er konnte zu dieser Sache viel erzählen und malte dunkle Wolken an den blauen Himmel, wenn die Verzichtserklärung nicht notariell beglaubigt wird.
Ich sah mir die Erklärung an und hätte sie selbst genauso formulieren und unterschreiben können.
Leider teilte uns der Herr Notar nicht mit, dass es für die Verzichtenden nicht umsonst war, die Erklärung zu unterschreiben, sondern dass für die Unterschriften der Väter und Mütter auch noch eine saftige Gebühr anfällt.
Aber was soll‘s, der Vertrag und die Erklärungen sind unter Dach und Fach, wir ärmer an Notargebühren aber reicher an Erfahrung.
Ein Jahr nach der Verzichtserklärung haben Sohn und Schwiegertochter geheiratet und somit tritt die alte Erbfolge wieder ein.”
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