„Herrn Rath kann ich nicht empfehlen. Die Professionalität und das Know-How waren unterdurchschnittlich. Es war teilweise sehr unangenehm im Prozess …mit ihm.”
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„Guten Tag. Ich bin jetzt seit vielen Jahren Mandant der Kanzlei Rath, und wurde sowohl von Herrn Rath, als auch schon von seiner Tochter in einigen An…gelegenheiten beraten und vertreten. Dem vorherigen Kommentar kann ich mich nicht anschließen. Die Kanzlei (egal ob Frau Rath oder Herr Rath) kann ich zu 100% weiter empfehlen. Als meine Mutter vor Jahren in einer rechtlich schwierigen Situation war, welche Sie belastet hat, und sie nicht mehr weiter wusste, habe ich sie in Kontakt mit der Kanzlei Rath gebracht. Wir waren dort, konnten in ruhiger Atmosphäre alles genau schildern. Wir haben uns direkt richtig "aufgehoben" und verstanden gefühlt. Nach kurzer Zeit war die Sache erledigt, und meine Mutter hatte schnell wieder ein Lachen im Gesicht. Auch in meinen eigenen rechtlichen Fragen und Angelegenheiten, ob zeitnah oder schon vor vielen Jahren - ich konnte mich immer auf eine sehr gute Zusammenarbeit verlassen! Kann also die Kanzlei Rath (Anwalt meines Vertrauens) nur jedem empfehlen, der profesionielle Unterstützung benötigt. Unter professionell verstehe ich, dass sowohl Frau Rath, als auch Herr Rath sich der Sache ihres Mandanten annehmen, zuhören, verstehen und dann die Sache mit Fachkompetenz zuverlässig erledigen, und zwar bis zur vollsten Zufriedenheit! Deshalb schicke ich auch meine Freunde und Familienmitglieder dort hin. (Marc S. 38 Jahre, aus Aschaffenburg- Nilkheim)”
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„Sehr fundierte und situationsgerechte Beratung. Berücksichtigung sämtlicher maßgeblicher Fakten. Äußerst angenehme Atmosphäre. Überlegte, ruhige und s…ehr effiziente Vorgehensweise. Mit dem Ergebnis bin ich höchst zufrieden. Herzlichen Dank!”
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„Diese Kanzlei, besonderst Herr Rath ist keineswegs zu empfehlen - hier fehlt die Kompetenz eine Sache richtig zu sehen. Das Niveau mit dem die Gegen…seite betitelt wird ist erschreckend niedrig. Herr Rath hat in meinem Fall die Gegenseite vertreten und hat verloren, was er und sein Mandant mit beleidigenden Aussagen hingenommen haben.”
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Die Kanzlei Rath hat sich auf vielseitige Rechtsgebiete spezialisiert. Unter anderem unterstützen und beraten Sie die Rechtsanwälte und Fachanwälte der Kanzlei in allen Angelegenheiten rund um das allgemeine Zivilrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Auch Fragen zum Forderungsmanagement werden von der Kanzlei geklärt. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Rath liegen im Gewaltschutzrecht, Haftpflichtrecht und Mietrecht. Darüber hinaus werden auch Angelegenheiten bearbeitet, die mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht oder dem Reiserecht in Verbindung stehen. Zudem kümmert sich die Kanzlei um das Schadensrecht und Haftungsrecht. Auch in den Bereichen des Sportrechts, Strafrechts und Verkehrsrechts werden Sie von der Kanzlei tatkräftig unterstützt und beraten. Abgerundet werden diese vielseitigen Tätigkeitsschwerpunkte durch das Rechtsgebiet des Zwangsvollstreckungsrechts.