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Eckstein A. Physiotherapie

Eintrag gefunden unter: Physiotherapie Arnsberg
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golocal48

, 18.08.2016 golocal

„Während die Behandlung - eine vom Chirurgen verschrieben Physiotherapie - grundsätzlich in Ordnung war, gilt das für die Abrechnung in meinen Augen absolut nicht.

Man hat mir gegenüber als Beihilfeempfänger nicht erwähnt, dass das PZN für die Therapie mehr als 20% über dem Satz abrechnet, der durch das "Leistungsverzeichnis für ärztlich verordnete Heilbehandlungen nach §4 Abs. 1 Nr. 9 BVO" als angemessen betrachtet wird - obwohl, wie sich im Nachhinein ergab, diese Tatsache in der Praxis durchaus bekannt ist, weil man ja solche Gespräche wie mit mir öfters nach der Behandlung führen würde.
Beim zweiten von zehn Terminen hat man mir stattdessen eine Honorarvereinbarung vorgelegt, derzufolge ich unabhängig von Kostenerstattern die Behandlungskosten zu übernehmen habe. Natürlich hätte ich die Behandlung nach diesem zweiten Termin abbrechen können - aber wer rechnet schon damit, dass das Gegenüber sehr wohl weiß, dass die Kosten grundsätzlich durch die Beihilfestellen (und ebenso durch meine private Krankenversicherung!) nicht in dieser Höhe erstattet werden, aber dieses eben nicht erwähnt?

Fair und transparent sieht für mich anders aus - ich kann das PZN zumindestens Beihilfeempfängern nicht empfehlen.
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Aktualisiert am 19.04.2024

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