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anonymous
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18.09.2020
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„vielen Dank für die schnelle Lieferung der Villeroy & Boch Gläser. Sehr guter Service, sehr freundli...”
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joschäfer
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20.08.2020
golocal
„Hatte eine falsche Untertasse zur Tasse bestellt. Es kam sofort eine Anfrage, ob das denn so sein soll, mit dem Hinweis, was wirklich zusammenpasst, s…owie der korrekten Bestellnummer. Hervorragend und danke! Hat mir eine lästige Rücksendung erspart.”
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Thom Blauvelt
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25.01.2020
golocal
„Geschirr ist top, super Qualität und bestens verarbeitet. Auslieferung erfolgte sofort und war sehr sehr sicher verpackt. Absolut Empfehlenswert.”
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Ingrid Vera Gasteiger
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25.02.2019
golocal
„Hervorragender Kundendienst! Ich bin sehr zufrieden über reibungslose Abläufe und echte Kundenfreundlichkeit, wie es sie leider nicht immer gibt.”
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Österreich-Kunde
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27.04.2015
golocal
„Bestellung: einfach & unkompliziert
Lieferung: war innerhalb von 3 Tagen da (+ zusätzlicher Vorankündigung durch die Post per email)
Ware: einwand…frei & unbeschädigt
Preis - Leistung: absolut o.k.”
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„Ich hatte 3 Riedel Gläser / Sommeliers 2. Wahl Rheingau 400/1 206 mm / 210 ccm zum Preis von je 31,20 EUR erworben. 2 Gläser verwendeten wir sofort, e…in drittes ließen wir im Karton als Reserve. Als ein Glas zu Bruch ging, holte ich das Reserveglas aus dem Karton und bemerkte eine Abschrammung am Glasrand, die ich reklamierte und ein Foto übersandte. Leider teilte mir Dr. Schäfer mit, dass allgemein die 2. Wahl-Gläser kleine Fehler aufweisen würden, daher der Preisabschlag gegenüber der ersten Wahl. Für eine Reklamation sei es ein Jahr nach dem Kauf auch leider etwas spät, ich hätte sofort nach Lieferung reklamieren müssen, obwohl man doch meiner Meinung nach eigentlich Anspruch auf 2 Jahre Gewährleistung hat! Der Mangel würde zudem und außerdem beim Gebrauch/Spülen etc. entstehen.
Der Locationinhaber hat zuweilen "ein besonders günstiges Angebot", weil "Gläser auf einer Weinverkostung bereits einmal gebraucht und gespült wurden".
Es mag dahinstehen, wodurch meine erworbenen Gläser zu zweiter Wahl wurden, ob sie etwa ebenfalls auf einer solchen Weinverkostung stammen, also bereits einmal gebraucht und gespült wurden, einem Vorgang also, den der Locationinhaber als Ursache des Mangels vermutet, der seiner Meinung nach aber nur bei mir stattgefunden haben könne. Meine Meinung: "Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere schmeißen."
Auf meine Bewertung erwiderte der Verkäufer weiter, zweite Wahl sei eben zweite Wahl. Dabei befindet sich der Verkäufer indes in einem Irrtum über diesen Begriff. Als Artikel zweiter Wahl werden Verkaufsartikel bezeichnet, die zwar aus dem normalen Vertrieb eines Händlers herausfallen und zum Sonderpreis angeboten werden, dabei aber neu beziehungsweise neuwertig und "voll funktionsfähig" sind (vgl. Wikipedia B-Ware). Das Glas hatte doch aber am Trinkrand eine (scharfe) Abschrammung (sog. chip oder kleine Absplitterung), so dass man sich bei Benutzung des Glases die Lippen aufschlitzen würde. Sonst hätte ich das Glas ja nicht reklamiert. Die auch bei 2. Wahl vorauszusetztende volle Funktionsfähigkeit des Glases lag also gar nicht vor und war daher meiner Meinung nach auch nicht einmal 2. Wahl. Man konnte mit dem Glas ja nicht gefahrlos trinken.”
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„Leider wurde die Ware nicht kontrolliert oder es wurde absichtlich 2. Wahl geschickt. Sehr schade, da es ein Geschenk sein sollte.”
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