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Concordia Versicherungs-Gesellschaft a.G. Direktion

Eintrag gefunden unter: Versicherungen Hannover
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Thomas Le

, 03.01.2019 golocal

„Ich bin 52 Jahre alt und hatte schon viele Versicherungen aber die Concordia ist mit Sicherheit die schlechteste die ich bis heute hatte.Bei einem versuchten Einbruch (Täter hatten keinen Erfolg)wurde meine Terrassentür dermaßen beschädigt das sie ausgetauscht werden musste.Ich meldete den Schaden nach polizeilicher Aufnahme meiner Versicherung (Concordia).
Um es kurz zu machen,ich fühlte mich im Regen stehen gelassen.Wenn ich mich nach der weiteren Vorgehensweise Telefonisch erkundigen wollte bekam ich gesagt das sie zurückrufen und es passierte nichts.Das gleiche Spiel per Email.Ich kümmerte mich nach ca 8 Wochen selbst um alles und gab die neue Terrassentür in Auftrag und lies sie auch anschließend montieren.Ich schickte der Concordia die Rechnung und jetzt wollten sie mir auf einmal einen Gutachter schicken der sich die beschädigte Tür anschauen wolle(zu diesem Zeitpunkt war die neue schon drin!!)
Endergebnis: Versicherung übernahm nach langen hin und her den Schaden und ich habe meine Rechtsschutzversicherung,meine Hausratversicherung,meine Privathaftpflichtversicherung,meine Autoversicherung und die Autoversicherung meiner Frau gekündigt!! Mein Sohn und meine Tochter waren mit Ihren Autos ebenfalls bei Concordia versichert und haben ebenfalls gekündigt.
Schöner Nebeneffekt : Die neuen Versicherungen sind bei gleicher Leistung wesentlich günstiger.
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demayemi ges. geschützt

, 10.09.2015 golocal

„Eine Versicherung, egal welcher Sorte, sollte immer von 2 Seiten betrachtet werden, nämlich zunächst aus der des Versicherungsnehmers, also des Kunden, der die Wahl hat und sie meistens nach dem Kriterium des Preis-Leistungsverhältnisses trifft, wobei sich die Auswahl nach Leistung zumindest vor dem ersten Schadensfall lediglich auf ein Werbeversprechen begründet. Zum Zweiten gibt es die Sichtweise eines Leistungsempfängers, bei einer Haftpflichtversicherung also des Geschädigten, und darüber will diese Bewertung ein Urteil über die im Titel genannte Institution äußernDies ist einer der Nachteile des idyllischen Landlebens in der modernen Wirtschaft, die jegliche Infrastruktur in den Großgemeinden, auch Städten genannt, zusammenzieht und die Landgemeinden, sprich Dörfer, außen vor lässt. Das gilt insbesondere für den öffentlichen Nahverkehr. Der Unfall geschah am späten Abend des 21. März 2015, ein Samstag. Im Laufe des darauffolgenden Sonntag ermittelte der zuständige POM beim Unfallverursacher dessen Versicherung und die Nummer des Vertrages und rang ihm eine Anerkenntnis der Alleinschuld ab. Der empfahl mir auch, meine Nerven zu schonen und das ganze Material einem ihm als zuverlässig bekannten RA für Verkehrsrecht zu übergeben. So verblieben wir zunächst, am Montag den 23. besuchte ich zu Mittag die Firma Müller in Gestalt von Frau M., die natürlich am Herd stand und trotzdem irgendwie Zeit für mich erübrigte. Ich übergab den Kfz-Brief und den Reserveschlüssel und kriegte freudestrahlend mitgeteilt, dass das Gutachten bereits auf dem Weg zum Anwalt sei, der jetzt meine Ansprüche ‚einklagen‘ würde. Der Schätzwert des Gutachters belaufe sich auf 4000 EUR, davon würde der Restwert abgezogen und die Firma Müller würde mir 400 EUR bieten, die ich gleich mitnehmen könne. Ich schlug ein, wir machten noch einen Deal: Für mich wertlos gewordene aber gut erhaltene Sommerräder auf Alufelgen gegen die fast neue Batterie, die ich den Polen einfach nicht gönnte, dann zog ich vorerst zufrieden von dannen und harrte der Dinge, die da kommen sollten. Und die kamen bereits am Dienstag in Gestalt der markanten Telefonstimme des Rechtsanwaltes Hubert Schupp, der sich als aktueller ‚Besitzer‘ aller Unterlagen über den Unfall vom Samstagabend outete und ob ich ihn denn mit der Abwicklung des Versicherungskrieges betrauen wolle. Ich wollte, also glichen wir telefonisch ab, was wir über die Geschichte wussten. In Rechtssachen ist es immer von Nutzen, auch gleichlautend scheinende Informationen aus verschiedenen Quellen zu haben. Dann kam das lustige halblegale Hin und Her mit der Prozessvollmacht und abschließend war noch eine Entscheidung zu treffen: Als Geschädigtem stand mir für den Zeitraum der Wiederbeschaffung entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Hier machte ich einen Fehler und dies wird mein Tipp an alle Leser, die irgendwann in einer ähnlichen Situation stecken: Die Rechtslage sieht als Nutzungsausfallentschädigung maximal 50 EUR pro Tag vor, und zwar vom Zeitpunkt des Unfalles an bis zur Ingebrauchnahme des Ersatzfahrzeuges, so die Definition. Dieser Betrag kann von der gegnerischen Versicherung mit recht windigen Argumenten willkürlich gekürzt werden. In der Hoffnung, den Schwacke’schen Wertverlust irgendwie ausgleichen zu können setzte ich auf die Entschädigung, verzichtete auf den Mietwagen und holte vorsorglich meinen Feuerstuhl aus dem Winterschlaf, um halbwegs mobil zu bleiben. DAS LOHNT SICH NICHT: Der Mietwagen, der mir zur Verfügung gestellt hätte werden müssen, wäre natürlich ein Kleinwagen geworden, aber selbst einen Fiat cinquecento gibt es nicht für 50 EUR täglich, zumindest nicht bei uns hier. Und ich hätte ein Dach über dem Kopf und eine bessere Knautschzone gehabt als auf dem Motorrad. Bereits am Folgetag, also am Mittwoch, den 25. März, eMailte RA Schupp der Concordia in sogar für Normalbürger verständlichem Juristendeutsch die Betreuung des Schadenfalles durch seine Kanzlei, hängte die Vollmacht an und forderte kurzfristige Anerkenntnis der vorliegenden Fakten. Diese erfolgte am Folgetag, sodass der Versicherung am Freitag, den 27. März eine vorläufige Rechnung zugestellt wurde. Diese beinhaltete den im Original fett geschriebenen und unterstrichenen, also besonders hervorgehobenen Satz: „Mein Mandant benötigt den Betrag zur Ersatzbeschaffung!“ Mir teilte er telefonisch mit, dass es sinnvoll wäre, mich auf die Suche nach einem Ersatzfahrzeug zu machen, um der Versicherung im Hinblick auf die Dauer des Nutzungsausfalles von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen. Um Familienzwist auszuweichen übergab ich das Problem der Weiblichkeit, MIR war es egal, in welche Karre ich mich setzen musste, Hauptsache sie fuhr und die Betriebskosten hielten sich in Grenzen. Ausnahmsweise war unser Nachwuchs, weiblich, 18, rund um die Uhr zornig, Führerschein noch druckfeucht, vernünftig und fand im Internet ein Auto, das genau im abgesteckten Preisrahmen lag und auf ihre Verhältnisse passte. Da nun die Osterfeiertage über uns hereinbrachen war ein umgehendes Anmelden der Luxusente (Citroen C3) nicht möglich, doch ich wusste die Angelegenheit bei der Concordia in Bearbeitung und war zuversichtlich, dass wir gleich nach den Feiertagen und der dann erfolgten Anmeldung des Vehikels dieses in Dienst nehmen konnten, vorausgesetzt natürlich, die Versicherung hätte inzwischen wenigstens den Wiederbeschaffungswert überwiesen. Am Mittwoch nach Ostern meldete ich nach Rücksprache mit RA Schupp das Fahrzeug an ohne es in Gebrauch nehmen zu können, ab dato liefen also Kfz-Steuer und Versicherungsprämie auf, aber NICHT bei der Concordia!! Ich bin überaus zufriedener VN der HUK24. Und jetzt ging es richtig los: Am Nachmittag dieses 9. April informierte mich Herr Schupp fernmündlich über den Verlauf eines Telefongespräches mit der Concordia und ließ mich frustriert wissen, am anderen Ende der Leitung (ab hier O-Ton RA S.:) „…saß eine hörbar unausgeschlafene Sachbearbeiterin, die auf mich einen gerade eben erst aufgewachten Eindruck machte und die erstmal umständlich ihren Kram sortieren musste, um den Vorgang überhaupt in Augenschein nehmen zu können. Dann fing sie sofort an zu feilschen bis ich ihr mit einem Verfahren drohte. Denn keiner der Posten auf meiner Abrechnung ist unverbindlich, sondern jederzeit einklagbar. Die Dame war sehr erschrocken über meine Rigorosität und sagte schnelle Bearbeitung zu. Nun wollen wir mal sehen, was in Hannover ‚schnell‘ bedeutet.“ (O-Ton Ende) Ich ahnte schon das Ergebnis, denn die zur vorläufigen Abrechnung erforderlichen Dokumente lagen bereits 7 Arbeitstage dort herum, ohne auch nur in Augenschein genommen worden zu sein. Es dauerte bis zum 16. April, bis mir das Geld in bar zur Verfügung stand und ich endgültig Kaufvertrag machen konnte. Diesen mailte ich in Kopie dem Anwalt und ab dann wurde es SEHR interessant, und zwar dermaßen, dass ich mich nun der Stimme enthalte und den tatsächlichen Schriftverkehr hier reinkopiere: Schreiben RA Schupp an Concordia am 27.04.15 (auszugsweise wegen Datenschutz) Sehr geehrte Damen und Herren, zwischenzeitlich ist Ersatzbeschaffung erfolgt. Anbei übermittle ich zur Kenntnisnahme • Rechnung von Carcenter Langenau, wonach das Fahrzeug am 16.04.15 ausgeliefert wurde. Hierzu ist anzumerken, dass (aus dem anfänglichen Restwerterlös) zunächst lediglich eine Anzahlung von 400,00 EUR geleistet werden konnte. Bis zum Erhalt des weiteren Geldes (Ihr Abrechnungsschreiben vom 14.04.15, daraufhin unverzügliche Weiterleitung an die Mandantschaft) waren keine freien finanziellen Mittel vorhanden. Hierauf hatte ich mit Schreiben vom 27.03.15 bereits hingewiesen. Damit noch Nutzungsentschädigung wie folgt: 27 Tage a 50;00 EUR = 1.350,00 EUR Ich bitte um Überweisung auf mein Konto als Inkassobevollmächtigtem. Antwort der Concordia am 05. Mai 2015 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, nach Prüfung dieser Angelegenheit anhand der uns vorliegenden Unterlagen rechnen wir - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne damit etwaige Ansprüche unseres Versicherungsnehmers beeinträchtigen zu wollen - wie folgt ab: Wiederbeschaffungswert EUR 4.000,00 abzüglich Restwert EUR 400,00 EUR 3.600,00 Gutachterkosten EUR 766 ,36 Abschleppkosten EUR 433, 16 Nutzungsausfall 19 Tage je EUR 43,00 · EUR 817,00 Auslagen pauschale EUR 25,00 Benzinkosten EUR 59,95 Insgesamt EUR 5.701,47 abzüglich Vorschuss EUR 4.884,47 Restentschädigung EUR 817,00 lhie Gebühren nach RVG EUR 571,44 Zwischensumme EUR 1.388,44 abzüglich Gebührenvorschuss EUR 492,54 Zahlungsbetrag EUR 895,90 Die Überweisung erfolgt auf Ihr Konto DE37 6509 1040 0020 6900 02. Bei der derzeitigen Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt ist es innerhalb weniger Tage möglich, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu erwerben . Dies haben wir bei der Ausfallzeit berücksichtigt. Die Behauptung, dass Ihr Mandant den Kaufpreis für das Ersatzfahrzeug nicht aus eigenen Mitteln aufbringen konnte, ist nicht substantiiert dargelegt. Es ist mitnichten erwiesen, dass sich Ihr Mandant nicht z.B. durch einen kurzfristigen Überziehungskredit oder durch eine kurzfristige Zwischenfinanzierung hätte behelfen können. Als gerechtfertigte Dauer des Nutzungsausfalls sehen wir daher 19 Tage an. Der Nutzungsausfall beträgt laut Schwacke unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters 43 EUR pro Tag. Mit freundlichen Grüßen Ihre Concordia Versicherungs-Gesellschaft auf Gegenseitigkeit Als ich dieses Schreiben sah, blieb mir erstmal die Luft weg, es war gleichsam die Krone des ganzen Desasters, für das ich nichts konnte. Und für die habe ich hier noch ein paar Perlen: Die Anmaßung, ich solle das Ersatzfahrzeug vorfinanzieren (damit man in Ruhe weiterschlafen konnte) war fernmündlich schon vorher bekannt, und zwar gleich nach der Mitteilung, wir hätten angezahlt. Ich lehnte rundheraus ab. RA S. versuchte, zu vermitteln und die Concordia zur Übernahme der Zinsen für einen kurzfristigen Kredit zu gewinnen. Ich räumte ihm wenig Chance nein, denn die Zinsen für diese Art Kredit sind extrem hoch und es komme der sicherlich nicht armen Versicherung wohl kaum auf das Geld an. Man wolle einfach auf meine Kosten weiterschlafen. Wie erwartet lehnte die Concordia ab und verwies auf die Möglichkeit von Disposition bzw Überziehung meines Girokontos. Ich weigerte mich, mein sauber und lastfrei geführtes Rentenkonto mit der Saumseligkeit und Zahlungsunwilligkeit einer zahlungspflichtigen Insitution zu behelligen. Die ‘Rache’ der Concordia für meine Aufmüpfigkeit war das willkürliche Einbehalten von 533 EUR zu meinen Lasten. Resumee: Ich wurde ohne eigenes Fehlverhalten auf gerader Strecke ‘abgeschossen’ und hatte plötzlich kein Auto mehr. Also fuhr ich 3 Wochen lang im Spätwinter Motorrad, in meinem Alter auch nicht gerade das Gesündeste. Dann kriegte ich für den vernichteten Mittelklassewagen gerade mal so einen Kleinwagen und am Ende betrog mich die Versicherung um einen großen Teil der mir zustehenden Entschädigung. Und man machte mir Vorwürfe, weil ich nicht bereit war, auch noch Zinszahlungen zu investieren. Herr Schupp meinte, man könne die 500 EUR mit guten Erfolgsaussichten einklagen, es sei denn, die Concordia hätte Connections zur Kanzlei Bossi in München, dann hätte ich keine Chance und es würde extrem teuer. Ich meinte darauf, dass mir das Risiko zu groß sei und ich lieber das Verhalten dieses … nein, ich will nicht in den Käfig gesperrt warden … deutschlandweit kolportiere. Also mehr als 1 Stern für ‘lieber nicht’ aus der Sicht des Geschädigten ist da nicht übrig. Und da man sich das ja kaum raussuchen kann, wenn man unschuldig zusammengefahren wird, bleibt nur der Tipp: Wird der Name ‘Concordia Versicherungs AG’ genannt, dann das ganze Desaster sofort zu einem Spezialanwalt für Verkehrsrecht, damit wenigstens nicht ALLES den Bach runtergeht.Weiterlesen Text ausblenden

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FalkdS

, 24.02.2014 golocal

„Also mal ehrlich, wenn sie immer so schnell arbeiten würden, gäbe es von mir 15 Sterne, nicht nur für die Concordia!
Ich ziehe da mal um und vergesse in dem Stress das Bezahlen meiner Kfz-Versicherung. So was passiert.
Da bekomme ich doch eine Mahnung, schon im Februar mit 5 Euro Erinnerungszuschlag, okay, geht in Ordnung. Aber wie es die Vergesslichkeit so will, hab ich es wieder vergessen.
UND ich erhalte paar Tage später die Kündigung, freundlicherweise mit der Chance, binnen eines Monates die Kündigung gegenstandslos werden zu lassen und die Versicherung wieder gültig zu setzen, wenn ich zahle. Dann aber erst ab dem "Zahltag". Am Kündigungsankunftstag war das schon erledigt.

Und dann hört man, wie viele Leute sich mit Versicherungen um deren Zahlungspflicht oder Zahlungsverweigerung streiten, wie gesagt, wenn sie da auch so schnell arbeiten würden...
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ratzifatzi

, 27.11.2013 golocal

„Die Concordia Versicherung liegt in einem ziemlich großen und modernen Gebäude, dirket in der Nähe der MHH. Besucherparkplätze sind ausreichend vorhanden. Zum Angebot gehören verschiedene Versicherungen für Privatkunden, z. B. Kraftfahr, Rechtsschtz, Gesundheit, Unfall etc.Weiterlesen Text ausblenden

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